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Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

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    Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

    Hallo und Danke für´s Lesen!

    Wo muss ich den vorübergehenden Bezug von sogenannten "Entgeltersatzleistungen", sprich Krankengeld, im Elsterformular eintragen?

    Gruß

    Norbert

    #2
    AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

    Hallo,

    Anlage N Seite 1- nach unten scrollen-weitere Angaben zum Arbeitslohn -Zeile 29

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

      Hi FIGUL,

      besten Dank für die schnelle Antwort! Hätte vorher mal meine Brille aufsetzen sollen.... ;-) Wünsche noch ein frohes Osterfest!

      Gruß

      Norbert

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        #4
        AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

        Hallo,

        wird dort das Brutto-Krankengeld eingetragen? Und wo werden dann die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung eingetragen?

        MfG

        Ron

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          #5
          AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

          Hallo Ron.flitzi

          Brutto-Krankengeld lt. Bescheinigung ( Leistungsnachweis ) eintragen.

          Beiträge Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in das Formular
          ~~ Anlage Vorsorgeaufwand ~~ eintragen.

          gez. H a g e n - G r o n e r t

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            #6
            AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

            "Beiträge Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in das Formular
            ~~ Anlage Vorsorgeaufwand ~~ eintragen."

            Diese Beträge werden n i c h t in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, weil sie in Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (Krankengeld) stehen.

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              #7
              AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

              Hallo diabolus,

              wer mit Elsterformular arbeitet und alle Eintragungen von der Lohnsteuerbescheinigung abtippt in der Anlage N also auch die bescheinigten Beiträge zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung findet diese automatisch in den entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand wieder.

              Woher hast du denn diese Aussage?

              Tschüß

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                #8
                AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

                Für Krankengeld gibt es aber keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern nur eine Bescheinigung der Krankenkasse. Da steht dann drauf Betrag zur Vorlage beim FA, Progressionsvorbehalt § 32b oder so ähnlich. Den muss man nehmen. Hinsichtlich der SV-Beiträge aus dem Krankengeld stimme ich diabolus aus dem Bauch raus zu, da diese ja von der Krankenkasse abgeführt und getragen werden.

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                  #9
                  AW: Entgeltersatzleistungen (Krankengeld)

                  Hallo,

                  das Thread-Thema geht um Entgeltersatzleistungen Krankengeld, aber die Frage von Ron.flitzi zu den Beiträgen bezog sich denke ich auf die normalen Vorsorgeaufwendungen, deshalb meine Antwort in diese Richtung.
                  Da haben wir wieder einmal deutlich die Problematik sich mit einer abgewandelten Thematik an einen Thread dranzuhängen.

                  Tschüß
                  Zuletzt geändert von holzgoe; 29.05.2013, 14:27. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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