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KAP /Riester /Gemeinsame Haftpflicht

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    KAP /Riester /Gemeinsame Haftpflicht

    Hallo, ich habe mehrere Frage und hoffe, es geht in Ordnung, wenn ich diese auf einmal stelle:

    Im Laufe des Jahres 2012 habe ich meine Riesterrente und damit den Anbieter gewechselt. Beide Verträge gingen nahtlos ineinander über und ich habe nun von den beiden Anbietern je einen Bescheid über die Beitragszahlungen. Müssen die beiden Beträge getrennt angegeben werden (wenn ja wie, da ich nur 1 Zeile sehe) oder können sie selbst zusammengerechnet als eine Summe angegeben werden?

    Mein Partner (selbstständig) und ich (angestellt) habe eine gemeinsame Haftpflichtversicherung. Muss jeder die Hälfte des Betrages in seiner Einkommenserklärung angeben?

    Muss ich Anlage KAP ausfüllen, wenn ich mit meinem Ersparten unter dem Betrag geblieben bin, den ich meinen Banken für die Freistellungsaufträge erteilt habe?

    Ich bedanke mich recht herzlich im Voraus für jede Info!

    #2
    AW: KAP /Riester /Gemeinsame Haftpflicht

    Anlage AV: Ja, ich würde das zusammenrechnen. In Zeile 7 und Zeile 9 müssen auch die entsprechenden Angaben gemacht werden.

    Haftpflicht: Theorethisch der Versicherungsnehmer, wenn er auch die Beiträge getragen hat. Praktisch wirkt sich das bei den meisten ohnehin nicht aus, so dass sie auch halbieren können.

    Anlage Kap: Es muss keine Anlage KAP abgegeben werden, wenn die freigestellten Beträge nicht über dem zulässigen Volumen von 801 Euro bei Ledigen lagen.

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