Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Alten Belege

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Alten Belege

    Ich bin beschäftigt mit der Steuererklärung von 2012, habe ich noch ein paar Rechnungen von 2010 und 2011 gefunden,.... kann ich diese in der aktuelle Steuererklärung eintragen.... und wo genau ???

    Wie werden Versicherungen berechnen ( Unfall, Rechts., Haftpflicht., Hausrat...usw???

    Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???

    Vielen Dank im voraus
    Vielen Dank !!!

    #2
    AW: Alten Belege

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Ich bin beschäftigt mit der Steuererklärung von 2012, habe ich noch ein paar Rechnungen von 2010 und 2011 gefunden,.... kann ich diese in der aktuelle Steuererklärung eintragen.... und wo genau ???
    Nein - grundsätzlich können immer nur die Beträge angegeben werden, die auch in dem jeweiligen Jahr (hier: 2012) gezahlt wurden. Eintragungsfelder für alte Jahre gibt es demnach auch nicht.

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Wie werden Versicherungen berechnen ( Unfall, Rechts., Haftpflicht., Hausrat...usw???
    Was genau möchten Sie wissen? Tragen Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand einfach die von den Versicherungen bescheinigten Werte ein und drücken Sie auf Steuerberechnung. Das Programm sagt ihnen dann schon, was raus kommt.

    Zitat von sinatra Beitrag anzeigen
    Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???
    Welche "Mitgliedschaft von Steuerberater"? Meinen Sie einen Lohnsteuerhilfeverein? Grundsätzlich sind Kosten für einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nicht abziehbar, es sei denn, sie entfallen (anteilig) auf eine bestimmte Einkunftsart und wurden entsprechend ausgewiesen.

    Kommentar


      #3
      AW: Alten Belege

      Hallo,

      >>>Tragen Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand einfach die von den Versicherungen bescheinigten Werte ein und drücken Sie auf Steuerberechnung. Das Programm sagt ihnen dann schon, was raus kommt.

      Aber nicht die Hausrat- und die Rechtschutz-, die sind nicht absetzbar (bzw. letztere nur, wenn sie zu einer Enkunftsart gehört, etwa Berufsrechtschutz oder Vermieterrechtschutz).


      >>>Sind die Rechnungen von Mitgliedschaften von Steuerberater einzutragen und ggf. wo???

      Da frage ich mich, warum denn dann nicht auch der Steuerberater gefragt wird, bzw. was macht der überhaupt?

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Alten Belege

        Die Belege von Steuerberatung (Mitgliedschaft)sind von 2010 und 2011 ..., auch habe ich anderen alten belegen von Büromöbel usw. von 2010 und 11.... deshalb wollte ich gern wissen, wie kann ich bei der aktuelle Steuererklärung angeben, bzw. wo soll ich diese antrage. Wäre das nicht rückwirkende Verluste oder sonst was ???

        Mein Rechtschutzversicherung ist nur für telefonische Auskünfte und Beratung,... wäre die Eintragung dann in Ordnung.

        Vielen Dank !!!
        Vielen Dank !!!

        Kommentar


          #5
          AW: Alten Belege

          Wurde ja von Sabre schon beantwortet:

          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
          Nein - grundsätzlich können immer nur die Beträge angegeben werden, die auch in dem jeweiligen Jahr (hier: 2012) gezahlt wurden.
          .

          Kommentar


            #6
            AW: Alten Belege

            >>Die Belege von Steuerberatung (Mitgliedschaft)sind von 2010 und 2011 ..., auch habe ich anderen alten belegen von Büromöbel usw. von 2010 und 11....

            abgesehen davon, dass fraglich ist, ob und ggfs. welcher Anteil davon in den entsprechenden Veranlagungsjahren absetzbar gewesen wäre ...

            >>deshalb wollte ich gern wissen, wie kann ich bei der aktuelle Steuererklärung angeben, bzw. wo soll ich diese antrage.

            ... ist hier die Antwort hier schlichtweg: Gar nicht, da das mit

            >>Wäre das nicht rückwirkende Verluste oder sonst was ???

            gar nichts zu tun hat.

            >>Mein Rechtschutzversicherung ist nur für telefonische Auskünfte und Beratung,... wäre die Eintragung dann in Ordnung.

            Das kann man so nicht sagen, mangels Kenntnis über die Art der Einkünfte und ob und wieweit die Versicherung einer dieser Einkünftearten zugeordnet werden kann, die Wahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Sonderausgaben sind es jedenfalls nicht.

            Kommentar

            Lädt...
            X