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Anlage KAP

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    Anlage KAP

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe auf fachkundige Ausfüllhilfe von Euch!

    Ich habe Zinseinkünfte i.H.v. insgesamt 935,80 und komme mit der Anlsge einfach nicht klar.
    Von der Summe sind 175,80 über Freistellungsanträge abgedeckt, es gibt also keine Steuerbescheinigung. Die restlichen 760,-- kommen aus einer VL-Anlageform innerhalb der Firma, bei der ich beschäftigt bin, und sind selber zu versteuern. Wo und wie trage ich das jetzt ein? Sind die Bescheinigungen der Firma dann als "Steuerbescheinigung" beizufügen?
    Danke an alle, die mir helfen können und wollen!

    Sumse

    #2
    AW: Anlage KAP

    Die benannte Situation, VL-Anlageform innerhalb der Firma ohne Besteuerung, ist mE. etwas ungewöhnlich, aber formal wären bzgl. KAP 2012 folgenden Eintragungen erforderlich:
    Zeile 15: 175 (ausgenutzter Sparer-Pauschbetrag bei allen anderen Banken)
    Zeile 16: 760 (nicht der Abgeltungsteuer unterlegene Zinsen aus VL)
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage KAP

      Hallo Kent,

      lieben Dank für die schnelle Antwort!

      Ja, die Anlage ist ungewöhnlich aber sehr Mitarbeiterfreundlich :-)

      Mit den Einträgen in 15 und 16 klappt es wunderbar! Die Bescheinigungen der Firma packe ich jetzt einfach dazu. Wenn es nicht benötigt wird, dann schicken die es zurück.

      Nochmals herzlichen Dank und ein schönes Wochenende

      Sumse

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage KAP

        Zitat von Sumse Beitrag anzeigen
        Von der Summe sind 175,80 über Freistellungsanträge abgedeckt, es gibt also keine Steuerbescheinigung.
        Auch in diesem Fall haben Sie seit 2009 Anspruch auf eine Steuerbescheinigung. Da die Banken dazu aber nur AUF ANFORDERUNG verpflichtet sind und die Kundenfreundlichkeit da sehr auseinander geht, haben Sie bisher vermutlich DESWEGEN keine erhalten, aber NICHT wegen der Freistellung.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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