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Veräusserungsgewinn

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    Veräusserungsgewinn

    Hallo, habe 2012 ein nicht selbstgenutztes Haus verkauft, dass ich 2007 gekauft hatte. 2 Fragen in diesem Zusammenhang: Die Abschreibungen, die ich in diesem Zusammenhang aus den Vorjahren bekommen habe, nehme ich die Beträge aus den Steuerbescheiden? Oder muss ich die Gesamtverluste, die aus der Vermietung entstanden sind, jetzt eintragen? Der Anschaffungswert des Hauses war höher als der bei der damaligen Berechnung der AFA angesetzt wurde. Welchen Betrag muss ich da jetzt eintragen? Für eine Unterstützung wäre ich dankbar!

    #2
    AW: Veräusserungsgewinn

    Die Fragen haben mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nichts zu tun.
    Bitte wenden Sie sich an steuerberatende Berufe.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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