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Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranmeld?

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    Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranmeld?

    Einen schönen Tag!
    Ich habe vor einem Monat eine Geschäftstätigkeit begonnen, und zwar Versandhandel von Kleinwaren im Internet (eBay) und bin Umsatzsteuerpflichtig!

    Im Vormonat habe ich nur Ausgaben und Wareneinkäufe mit Vorsteuer gehabt, und mich in soweit mit der Voranmeldung auseinandergesetzt und diese insoweit auch erfolgreich mit ELSTER abgeschickt! ))

    Diesen Monat habe ich auch Büromöbel von "Privat" (auf Quittung) erworben, eine eBay Rechnung "ohne" MwSt bezahlt und Verkäufe und Versand meiner Waren gehabt!

    Dementsprechend sind Fragen aufgekommen, auf die ich auch nach längerem Suchen keine Antworten finde!

    1. Muss ich die von Privat gekauften Waren (ohne Vorsteuer) in der Vorsteueranmeldung angeben? wenn JA, WO (in welchem Feld)???

    2. Muss ich die ohne MwSt. bezahlten Rechnungen (eBay - Netto) in der Vorsteueranmeldung angeben, wenn ja WO?

    und

    3. Die Versandkosten, die ich bei der Deutschen Post AG in Form von Briefmarken (1,45 Euro/Stück) EINKAUFE und entsprechend OHNE MWSt. (§4 UStG) bezahle bei der Vorsteueranmeldung angeben, WO?

    zuletzt

    4. Die Versandkosten (Briefmarken), die ich meinen Kunden in Rechnung stelle angeben? WO? mit, oder ohne MwSt???

    Vielleicht habe ich nicht gut genug recherchiert...
    Bin aber für jeden hilfreichen Beitrag dankbar!

    Gruß, Stan

    #2
    AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

    Ich weiß, man erwartet sich immer eine Erstattung. Aber es heißt '*Umsatzsteuer*-Voranmeldung'.

    1. nein

    2. Zeile 41 Kennzahl 21 und Zeile 49 Kennzahl 52 und 53

    3. nein

    4. Zeile 26 Kennzahl 81 den Nettobetrag in die linke Spalte

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      #3
      AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

      Vielen lieben Dank für Ihre schnelle und prezise Antwort!

      Nun habe ich Fragen im Bezug auf Ihre Antwort

      Wenn ich richtig verstanden habe, muss der von mir bezahlte Nettobetrag SOWOHL in Zeile 41 Kennzahl 21 ALS AUCH IN Zeile 49 Kennzahl 52 ALS AUCH 53???

      Zu Zeile 49 Kennzahl 53, kommt eine "0,00 Euro", da ja keine Steuer in dieser eBay Auslands-Netto-Rechnung fällig war!???

      Und zu den von mir in Rechnung gestellten Versandkosten "BRIEFMARKEN":
      Kommen in Zeile 26 Kennziffer 81 trotz dessen, dass ich diese OHNE MwSt. von der Deutschen Post beziehe und im Prinzip genau so an den Endverbraucher die "Briefmarke" weiterleite MwSt drauf???

      Vielen Dank für Ihre Mühe!

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        #4
        AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

        Nochmal zu Frage 4!

        Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Briefmarken (die der Kunde mir bezahlt) in Zeile 24, Kennziffer 48 eintragen müsste...

        Nach §4...

        Kommentar


          #5
          AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

          Zitat von luxdelux Beitrag anzeigen
          Wenn ich richtig verstanden habe, muss der von mir bezahlte Nettobetrag SOWOHL in Zeile 41 Kennzahl 21 ALS AUCH IN Zeile 49 Kennzahl 52 ALS AUCH 53???

          Zu Zeile 49 Kennzahl 53, kommt eine "0,00 Euro", da ja keine Steuer in dieser eBay Auslands-Netto-Rechnung fällig war!???
          ...........
          Vielen Dank für Ihre Mühe!
          Hallo luxdelux,
          geht es dir um Rechnungen die du von ebay bekommst wegen der Gebühren ?
          Die Ebay Gebühren kommen in Zeile 48 (Luxemburg ist in der EU) der Nettobetrag in die Kennziffer 46 und du ermittelst darauf 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer und trägst das in Kennziffer 47 ein.
          Diesen Steuerbetrag kannst du als Vorsteuer in der Zeile 58 in die Kennziffer 67 eintragen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

            Danke, holzgoe. Da hab ich irgendwie total durcheinandergewürfelt

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              #7
              AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

              Zitat von luxdelux Beitrag anzeigen
              Nochmal zu Frage 4!

              Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Briefmarken (die der Kunde mir bezahlt) in Zeile 24, Kennziffer 48 eintragen müsste...

              Nach §4...
              Nein, Du verkaufst ja keine Briefmarken. Du musst ja Deine Unkosten in den Verkaufspreis einkalkulieren. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung. Der Umsatzsteuer unterliegt der Betrag, den der Kunde für die Inanspruchnahme der Leistung bezahlt.

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                #8
                AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und USt-Voranmeldung

                Hallo,

                hätte zu diesem Thema auch mal noch eine kleine Frage.

                War bis 2013 Kleinunternehmer, und muss jetzt ab 2014 die Mwst. ausweisen.

                Ich betreibe Internethandel (Ebay) und verkaufe Artikel welche ich zu 90% als Deutsche-Postbrief versende.

                Artikel mit einem größeren Wert habe ich fast immer als Post-Einschreiben versendet. Als Kleinunternehmer war es ja egal das bei dem Postversand Netto = Brutto ist.

                Jetzt mit der Mwst. sieht es allerdings etwas anders aus. Zudem wurden die Preise für das Post-Einschreiben von 3,05€ auf 3,25€ beim Kompaktbrief und von 4,00€ auf 4,20€ beim Maxibrief angehoben.

                Nun zu meiner Frage.

                Wäre es für mich jetzt günstiger wenn ich meine Artikel mit größerem Wert als HERMES-Paket für 3,80€ Brutto (3,19€ Netto da Mwst. ausgewiesen wird) versende, oder ist es besser für mich wenn ich diese weiterhin als Post-Einschreiben für 3,25€ bzw. 4,20€ verschicke ?

                Viele Grüße und besten Dank im Voraus ...

                ... Martin

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                  #9
                  AW: Internethandel - Versandumsätze §4 UStG und von Privat erworbene Waren USt-Voranm

                  Hallo,
                  das ist der unternehmerischen Freiheit überlassen...
                  Ich versende die Mandantenbuchhaltungen auch via Hermes, der Nachteil hierbei ist:es kann schon mal 7 Tage dauern, bis die Pakete ankommen
                  Grüsse
                  Kontierung

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