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regelmässige Arbeitsstätte

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    regelmässige Arbeitsstätte

    Mein Mann hat insgesamt 6 regelmässige Arbeitsstätte. Die habe ich in Anlage N S. 2 Entfernungspauschale eingetragen. Dann (auch S.2) bei Auswärtstätigkeit soll ich diese auch eintragen (mit Zeitraum), aber es gibt da nur Plazt für 5 Arbeitsstätte. Wie kann ich die 6. eintragen?
    Oder kann ich bei letzte - zwei einschreiben?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: regelmässige Arbeitsstätte

    Hallo,

    was denn nun, regelmässige Arbeitsstätte (mit Pendlerpauschale) oder Auswärtstätigkeit (mit Reisekosten)? Das widerspricht sich.

    Ansonsten kann man zusammenfassen, in unübersichtlichen Fällen würde ich das auf gesondertem Blatt erläutern.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: regelmässige Arbeitsstätte

      Es gibt eine vorteilhafte geänderten Rechtsprechung zum Thema
      mehrere regelmäßige Arbeitsstätten:

      Bei einem Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten - hier wurde früher von mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten ausgegangen - soll nur noch eine und nämlich die als regelmäßige Arbeitsstätte gelten, an der der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages entweder dauerhaft zugeordnet oder arbeitstäglich bzw. je Arbeitswoche mindestens einen vollen Arbeitstag tätig werden soll.

      Das hat dann folgenden Vorteil:
      Damit sind die Fahrten zu den anderen Arbeitsstätten, an denen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingesetzt wird, nicht mehr mit der niedrigeren Entfernungspauschale, sondern mit der höheren Dienstreisepauschale von 30 Cent je gefahrenem(!) Kilometer abziehbar. Hinzu kommt, dass bei einer mindestens 8-stündigen Abwesenheit ein Verpflegungspauschbetrag von 6 EUR pro Tag abziehbar ist.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: regelmässige Arbeitsstätte

        OK. Vielleicht habe ich was falsch verstanden. Noch mal.

        Mein Mann arbeitet in fünf verschiedenen Arbeitsstätten (Ort1, Ort2, Ort3, Ort4, Ort5). Er fährt jeden Tag 40 - 50 km hin und dann zurück. Im Sommer hatte er eine Dienstreise (Ort6) 500 km von Zuhause und hat da 40 Tage gearbeitet und gelebt.

        Dann die Orte 1-5 trage ich in Seite 2 Werbungskosten - Entfernungspauschale ein.
        Und nur Ort6 - Seite2, Auswärtstätigkeit.

        Ist es richtig?

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          #5
          AW: regelmässige Arbeitsstätte

          Hallo,

          >>>Ist es richtig?

          Nein. Man kann maximal eine regelmässige Arbeitsstätte haben, mindestens die anderen 4 sind Dienstreisen (u.U. sogar gar keine).
          Dabei gibt es Vorteile (30 Cent je gefahrener km), aber auch Nachteile (Mitfahren ist nicht absetzbar bzw. man kann es sich teilen).

          Das man bei der Entfernungspauschale mehrere Arbeitsorte eintragen kann ist entweder für verschiedene Arbeitsplätze hintereinander gedacht (also Kündigung und neuer Job), oder für zwei völlig unabhängige Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern (Nebenjob etc.). Hilfsweise kann man diesen Hinzufügen-Button auch für unterschiedliche Wohnorte benutzen.
          Das trifft aber bei dir alles nicht zu.


          >>>Dann (auch S.2) bei Auswärtstätigkeit soll ich diese auch eintragen...

          Wer sagt das?
          Jedenfalls wäre das falsch, doppelt geht nicht.

          Ich würde in deinem Fall alles als Dienstreise erklären. Und die Verpflegungspauschale nicht vergessen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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