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Anlage Vorsorgeaufwand - wie wird diese in der Steuerberechnung berücksichtigt?

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    Anlage Vorsorgeaufwand - wie wird diese in der Steuerberechnung berücksichtigt?

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich sitze zum ersten Mal an meiner Steuererklärung (bzw. schon Steuererklärungen und habe ein kleines Problem: mir wurde empfohlen, Versicherungen wie zB meine Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Wenn ich das tue und bei ELSTER die Steuerberechnung laufen lasse, ändert sich in der Summe und dem verbleibenden Betrag aber absolut nichts - auch, wenn ich absurde Testbeträge von mehreren 1.000,- € eintrage.

    Deswegen meine Frage: ist es überhaupt sinnvoll, die Versicherungen hier anzugeben? Oder gibt es hier Pauschalbeträge, die ohnehin berücksichtigt werden und für "Ottonormalverbraucher" nur schwer zu erreichen sind?

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - wie wird diese in der Steuerberechnung berücksichtigt?

    Wenn die Krankenversicherung bzw. der Basisanteil der priv. KV eine gewisse Grenze überschreitet, dann wirken sich die anderen Sonderausgaben (zB Haftpflichtversicherungen oder Arbeitslosigkeitsversicherungen ) nicht mehr aus.

    Die Grenze für Arbeitnehmer ist 1.900 pro Person.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - wie wird diese in der Steuerberechnung berücksichtigt?

      Super, danke für die Info! Dann kann ich es mir ja sparen, die ganzen Abrechnungen und Belege zusammenzusuchen - bin allein mit den Beiträgen zur Krankenversicherungen schon weit über dem Maximalbetrag

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - wie wird diese in der Steuerberechnung berücksichtigt?

        Die sog. "beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben" auf der Rückseite des Formulares könnten Sie sich sparen.
        Riester, Rürup, andere Beiträge zur Rentenversicherung, welche auf die Seite 1 oben eingetragen gehören, sind nicht von dem Höchstbetrag betroffen.
        Mfg

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