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Bescheid für 2012!! Info

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    Bescheid für 2012!! Info

    Guten Morgen liebe Leute!

    Habe gestern meinen Steuerbescheid für 2012 bekommen.
    Bekomme eine eine nachzahlung. Was einen eigentlich freuen sollte.

    Aber ein Satz stört mich sehr.

    "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"

    Habe im Netz einiges darüber gelesen. Es scheint wohl das das Geld verloren ist.
    Wie ich es verstanden habe ist es wohl wech. Gepfändet oder ähnliches !!!

    Kann mir einer was dazu sagen? Wüsste nicht welche Behörde Geld von mir will.
    Habe nie Post über eine offene Rechnung von irgendein Amt bekommen.

    #2
    AW: Bescheid für 2012!! Info

    Diese Frage kann wohl nur das Finanzamt beantworten, sind noch Steuern offen, z.B Kfz u.ä.?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Bescheid für 2012!! Info

      Nein. Zu 110% keine Steuern mehr offen

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        #4
        AW: Bescheid für 2012!! Info

        Nachzahlung heißt eigentlich, dass Du was zahlen musst.

        Aber Guthaben? Wenn Du ein Guthaben hast dann hast Du was gut

        Verloren ist das Geld sicher nicht. Evtl. mindert es Deine schon bestehenden Schulden.

        Vielleicht ist der Grund ja aber auch viel trivialer. *Wir* hier kennen den Grund jedenfalls nicht.

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          #5
          AW: Bescheid für 2012!! Info

          Gibt es denn eine Pfändungsgrenze bei Erstattung?
          Also eine Pfändungsgrenze?

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            #6
            AW: Bescheid für 2012!! Info

            Es gibt eine Pfändungsgrenze, wenn z. B. das Konto gepfändet wird. Da muss das Existenzminimum frei bleiben. Steuererstattungsansprüche können allerdings gepfändet werden, z. B. durch Gerichtsbeschluss von Versandhäusern, Mobilfunkunternehmen etc. Auch Aufrechnungen von Jugendämtern wg. Unterhaltszahlungen sind häufig. Da gibt es weder Mindest- noch Höchstbeträge.

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