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Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

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    Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

    Hallo zusammen,

    ich habe im Juli 2012 meine Ausbildung beendet und wurde von dem Betrieb übernommen.

    Die Jahre zuvor haben meine Eltern mich immer auf Ihrer Lohnsteuererklärung mit meiner Ausbildungsvergütung aufgeführt.

    Meine Frage nun: Können meine Eltern mich für die Ausbildungszeit, also von Januar bis Ende Juni 2012 in Ihrer Steuererklärung aufführen und ich mache dann den Rest des Jahres. Oder muss endweder ich oder meine Eltern mich rein nehmen?

    LG
    Alex

    #2
    AW: Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

    Es sind zwei verschiedene Dinge:

    Die Eltern können Kinder in ihrer Steuererklärung bei sich während der Ausbildung auf der Anlage Kind erfassen, damit das Kind in der Steuererklärung der Eltern berücksichtigt wird.

    Unabhängig davon muss oder kann das Kind eine eigene Steuererklärung abgeben, wenn es über eigene Einnahmen verfügt. Dabei ist zu beachten, dass die Einkommensteuererklärung eine Jahreserklärung ist und deshalb Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. zu erklären sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

      Also können mich meine Eltern aufführen und ich kann trotzdem eine eigene Steuererklärung dieses Jahr machen?!

      Aber meine Eltern führen nur das Gehalt in meiner Ausbildung in deren Steuererklärung auf? Und nehme das ganze Gehalt von 2012?!
      Hab ich das richtig verstanden?

      Danke für deine Antwort

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

        Lies bitte noch einmal die Aussage von korsika, denn du hast es ganz offensichtlich nicht genau gelesen. Zusatzinfo:

        Deine Einkünfte und Bezüge sind allein DEIN Ding und allein Sache für DEINE Steuererklärung.

        Deine Eltern haben in DEREN Steuererklärung DEINE Einkünfte und Bezüge bis 2011 nur deswegen gebraucht, weil das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag für dich davon abhängig war, wieviel du verdienst. NUR DESWEGEN wurden sie nach DEINEN Einkünftenn und Bezügen gefragt. Aber wie gesagt zur VERSTEUERUNG DEINER Einkünfte und Bezüge haben diese Beträge nur in DEINER Steuererklärung etwas verloren.

        Ab 2012 werden wegen einer Gesetzesänderung Deine Einkünfte und Bezüge in der Steuererklärung DER ELTERN übrigens auch nicht mehr abgefragt, denn für das Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag ist die Einkommensgrenze ENTFALLEN.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Lohnsteuerklärung nach der Ausbildung

          Ich würde an deiner Stelle auch einmal prüfen ob sich die Erklärungen für vorangegangene jahre vllt noch lohnen (weiss nicht wie da die Fristen aussehen, da ich meine Erklärung immer so früh wie möglich abgebe...), da du ja wenn ich das richtig verstehe da noch keine abgegeben hast.

          Gerade Azubis können da häufig gut was raus schlagen (wenn sie nicht gerade im Arbeitsgebäude wohnen...).

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