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einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

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    einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

    hallo,
    warum ist die einkommensteuer festsetzung nach der steuerberechnung so hoch, müsste ja nachzahlen, warum??? hab ich noch nie.

    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    | Festgesetzt werden | 5.474,00 | 301,07 | |
    | Abzug vom Lohn | -4.193,00 | -231,11 | |
    | verbleibende Beträge | 1.281,00 | 69,96 | 1.350,96 |
    +-----------------------------------+-------------------+-----------------+----------------------+
    Berechnung des zu versteuernden Einkommens
    Insgesamt
    € €
    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.556
    ab
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.556 . . . . . . . . . . . . . . 29.556
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.556
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.556
    Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
    mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.520
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 29.520 . . . . . . . . . . . . . . 5.474
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.474

    #2
    AW: einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

    Keine Informationen?

    Ich dachte dass die Anlage Vorsorgeaufwand bei 2012 automatisch zur Erklärung zugefügt würde.

    Aber vielleicht geht's nicht um 2012, oder Du arbeitest nicht mit ElsterFormualr. Oder ich hab mich total getäuscht.

    Die Berechnung die Du uns hier gebracht hast sieht meiiner Meinung nach jedenfalls so aus, als wäre sie von einer Software erzeugt worden.

    Mit der Lohnsteuerbescheinigung, die die Arbeitgeber ans Finanzamt übermitteln müssen, hat das wohl eher nicht zu tun. Scheinbar bist Du Arbeitnehmer.

    Also: Anlage Vorsorgeaufwand zufügen, nochmal rechnen. Und wenn's dann Probleme gibt, auch 'n paar Informationen geben

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      #3
      AW: einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

      aha, ok danke, das war schon mal ein schritt in die richtige richtung!!!!
      jetzt müsste ich nur noch 110 euro nachzahlen.
      werden da jetzt noch die werbungskosten von 1000 euro abgezogen?
      würde das heißen dass ich was rausbekommen?
      vorab danke

      Kommentar


        #4
        AW: einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

        achso, das war die berechnung von elster!

        Kommentar


          #5
          AW: einkommenssteuer festgesetzt zu hoch

          "werden da jetzt noch die werbungskosten von 1000 euro abgezogen?"

          Nein, die wurden bereits abgezogen, siehe Eingangspost:

          Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 30.556
          ab
          Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.00
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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