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Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

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    Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

    Hallo

    Ich hoffe mein Anliegen ist richtig platziert und verständlich erläutert.
    Primär geht es mir um Punkt 2. wo ich nicht weiß, ob es sich um eine Doppelte Haushaltsführung oder eine Auswärtstätigkeit handelt. Ich werde aber mal alle Angaben aufschlüsseln.

    Ich war im Jahr 2012 als Leiharbeiter wie folgt beschäftigt:

    1. 2 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag

    2. 6 Monate in 150 km Entfernung - VMA/Fahrtkosten 33 € steuerfrei.
    Übernachtungen am Einsatzort (Anfahrt Montag, Abfahrt Freitag)
    Kosten für Unterkunft 400 Euro/Monat mit Quittung (FeWo gemietet)
    Ist das Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit???

    3. 4 Monate in 70 km Entfernung - Fahrkostenerstattung 15 €/Tag


    Gezahlte Lohnsteuer und Soli: 1991,35 €
    Laut dem Rechner im Elster Formular würde 1991,46 € erstattet bekommen.

    Als Leiharbeiter kann ich Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsort geltend machen, da ich keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des EStG habe. Desweiteren sollte für mich auch aus eben diesen Gründen die "3 Monatsregel" nicht zutreffen.

    Folgende Angabe ich getätigt:

    Zu 1. - Auswärtstätigkeit
    Fahrtkosten: 1.134 € (27 Fahrten: 2 x 70 km)
    VMA: 156 €

    Zu 2. - Doppelte Haushaltsführung (oder doch Auswärtstätigkeit mit Übernachtung?)
    Fahrtkosten: 2.356 € (52 Fahrten: 2 x 151 km)
    Unterkunft (FeWo): 2.360 € (Quittung)
    VMA: 2.484 €

    Zu 3. - Auswärtstätigkeit
    Fahrtkosten: 3.024 € (72 Fahrten: 2 x 70 km)
    VMA: 432 €


    Die Berechnung laut ELSTER ergibt bei Angaben zu Punkt 2 :
    Doppelte Haushaltsführung: 1991,46 €
    Auswärtstätigkeit: 1611,46 €

    Ich hoffe mir kann jemand helfen. Habe keinen Bock auf Ärger wegen "Falschangaben" oder so.

    Vielen Dank :-)

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

    Hallo,
    eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Du auswärts einen weiteren Wohnsitz hast. Nicht jeder Montagearbeiter mietet sich eine eigene Wohnung, sondern lebt in einer Pension/ Hotel.

    Trage alles unter Auswärtstätigkeit ein.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

      Hallo

      Danke für deine schnelle Antwort.

      Bei meiner Unterkunft handelt es sich in sofern ja auch um eine Pension, durch eine spezielle Vereinbarungen war mir möglich einen Pauschalpreis zu erhalten.
      Die Verwirrung besteht aber schon allein daher, dass in beiden Fällen die Unterkunft als DHF gewertet werden kann. (So meine Auffassung)

      So heißt es bei Wikipedia:
      Als Zweitwohnung kommt jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht, z. B. auch eine eigene Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer, eine Gemeinschaftsunterkunft. Die Wohnung muss allerdings angemessen sein, es wird maximal die übliche Miete für eine 60m²-Wohnung anerkannt.[3]

      (http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung#Zweitwohnung_am_Bes ch.C3.A4ftigungsort)

      Mich würde daher auch interessieren wie man das Unterscheidet bzw einordnet. Schon allein, weil der Unterschied immerhin 400 Euro ausmacht.

      Vielen Dank
      Zuletzt geändert von Flex; 27.04.2013, 20:54.

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

        Wie man das unterscheidet, das ist Beratung und darf hier nicht geleistet werden.

        Ich bleibe dabei, (mein Bruder ist Leiharbeiter) es handelt sich um Auswärtstätigkeit, mit der Folge, daß Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungspauschalen angesetzt werden können und Erstattungen abgezogen werden müssen.
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

          Nun, ich frage deshalb, da mein Arbeitsgeber auf dem Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung beim Posten 21 "Steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung" mit 606 Euro angegeben hat.

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            #6
            AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

            Hallo,

            schade, dass es bisher keine zufriedenstellende Antwort gab. Ich befinde mich quasi kurz vor Abgabe und habe auch das Problem, dass was ich in meiner Erklärung als Reisekosten geltend mache, von meinem Arbeitgeber als Doppelter Wohnsitz angegeben wird. Die erhaltenen Spesen richten sich auch nach dem Schlüssel für die Verpflegungsmehraufwendungen, welche ich im Bereich der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten angeben kann.
            Ist es für mich unerheblich wie das Geld benannt und verrechnet wird? Ensteht mir ein Nachteil, wenn ich die erhaltenen Spesen - in meine Augen klar der beruflichen Auswärtstätigkeit anzurechnen, dort und - nicht unter dem doppelten Haushalt angebe?

            Danke für Antworten
            Zuletzt geändert von aaaaa; 26.03.2014, 14:34.

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              #7
              AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

              Hallo,

              das ist Katz wie Miez. Es wird alles untwer Werbungskosten zusammengefasst

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit ???

                Wunderbar, dankeschön. Hab in einem anderen Froum - http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=58523 - ne ähnliche Antwort erhalten und so geht mein Paket morgen ans Finanzamt.

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