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Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

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    Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

    Hallo zusammen,
    leide habe ich zu meiner Frage nicht in den Foren gefunden.

    Folgender Sachverhalt liegt dem Steuerbescheid 2012 zu Grunde:
    Ich bin Beamter und meine Frau selbstständig. Der Gewinn meiner Frau (Anlage S) beträgt ungefähr die Höhe meiner Werbungskosten (Anlage N)

    Wir haben zwei Kinder von denen eines in 2012 volljährig wurde, aber weiter als Kinderfreibetrag (Schüler) eingetragen ist.

    Auf dem Steuerbescheid ist nun eine Erstattung der Lohnsteuer und der Kirchensteuer vermerkt. Der Solidaitätszuschlag ist jedoch um ca 1/3 gestiegen (von ca 49 EUR auf ca 63 EUR, so dass wir hier nachzahlen müssten.
    Welche andere Berechnung als 5,5 % der Lohnsteuer kann hier zu Grunde liegen?

    Viele Grüße

    #2
    AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

    http://de.wikipedia.org/wiki/Solidaritätszuschlag

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      #3
      AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

      Hallo Elefant,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Natürlich habe ich auch schon vorher in Wikipedia gesucht und die Erklärungen beantworten nicht wirklich meine Frage.
      Dass die Berechnung des Soli gestaffelt ist und u.U. gar kein Soli anfällt, habe ich schon verstanden.
      Bei uns ist es ja nun so, dass sich mein Jahresbrutto um Werbungskosten etc. verringert. In etwa die gleiche Summe hat meine Frau als Gewinn. Weitere Abzüge führen dazu, dass unser Jahresbrutto geringer ist als mein kumulierter Jahresverdienst und somit auch die Lohnsteuer und die Kirchensteuer niederiger festgesetzt werden. Nur der Betrag für den Solidaritätszuschlag wird höher. Hierbei ist auch schon ein Abschlag im Rahmen der in Wikipedia erklärten Staffelung enthalten, so dass wir weniger als 5,5% zahlen.

      Ich könnte mir nur noch vorstellen, dass mein Arbeitgeber zu wenig Soli abführt.

      Viele Grüße

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        #4
        AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

        Mag ja sein, entscheidend ist aber doch, was hinten rauskommt, also ob in deinem STEUERBESCHEID der Soli richtig ermittelt wurde. Ob der Arbeitgeber jetzt zu wenig, zu viel oder richtig Soli abgeführt hat, ändert doch nur deine Vorauszahlungshöhe, so dass im Steuerbescheid die endgültige Abrechnung erfolgt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

          Zugegebenermaßen könnt ich den Soli auf Anhieb auch nicht berechnen. Aber aus dem Wikipedia-Artikel geht ja hervor, dass bei einem Brutto-Einkommen bis zu 2.642,99 € bei Steuerklasse 3 gar keiner erhoben wird, und erst ab 2.921,99 € die vollen fünfeinhalb Prozent. Auch wenn ihr dann mit Eurem Gesamteinkommen zu einer Einkommensteuererstattung kommt, das Einkommen Deiner Frau wurde bei der Berechnung des Soli noch gar nicht berücksichtigt.

          Deine Werbungskosten sind übrigens schon mit 1.000 € in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet.

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            #6
            AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

            Hallo zusammen,

            danke für die Antworten. Richtig berechnet ist der Soli - ich hätte es nur gerne verstanden.

            Ich nehme es mal so hin :-).

            Viele Grüße

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              #7
              AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

              Hallo,

              ich versuche den Soliabschlag mal zu erklären.
              In deinem Fall:
              zu versteuerndes Einkommen
              abzüglich Kinderfreibeträge von diesem Betrag die Einkommensteuer nehmen (Est-Tabelle)
              Von der Einkommensteuer den Freibetrag bei LstKl 3 1944, sonst 872 Euro abziehen.
              Vom Differenzbetrag 20 Prozent ermitteln.
              Ist dieser Betrag geringer als die 5,5 Prozent von der gesamten Einkommensteuer
              (ohne Freibetrag) wird dieser Betrag als Soli abgezogen.
              Überschreitet die 20 Prozentregelung, den Betrag mit 5,5 Prozent aus der gesamten Einkommensteuer, kommen die 5,5 Prozent zur Anrechnung.
              Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich

              Gruß FIGUL
              Zuletzt geändert von FIGUL; 06.05.2013, 07:34.
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Erstattung ESt + KiSt Nachzahlung Soli

                Hallo FIGUL,

                danke für die Erklärung, aber die Berechnung habe ich schon verstanden.
                Um es mal in absoluten Zahlen auszudrücken. Ursprünglich wurden von meinem Arbeitgeber 5.924 EUR LSt, 207,72 KSt und 33,81 Soli einbehalten.
                In der Steuererklärung sind es 5.875 EUR LSt, 203,67 KSt und 63,80 Soli. Die Berechnungsgrundlage für Kst und Soli sind 2.263 EUR LSt.

                Also alles richtig berechnet, aber nicht klar warum bei weniger Steuern mehr Soli gezahlt werden muss. Es scheint mir tatsächlich, dass die 33,81 EUR zu niedrig waren.

                Viele Grüße

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