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Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

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    Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

    Im letzten Jahr hatte ich eine selbständige Tätigkeit in Form einer freiberuflichen Tätigkeit und nach Abgabe der persönlichen Steuererklärung wurde ich vom Finanzamt gebeten, die Gewinnermittlung die sie selbständige Tätigkeit nachzureichen.

    Hierzu ist mir unklar, wie das einzureichen ist:
    a) mittels Online-Elster
    b) mittels eines Papier-Formulars
    c) mittels einer formlosen Zusammenstellung
    d) Geht das mit Lexware QuickSteuer Deluxe?
    d) sonstige Form, die mir noch unbekannt ist.

    Kennt sich jemand hier aus?

    #2
    AW: Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

    Ja, die Gewinnermittlung kann mit QuickSteuer Deluxe mindestens in Form der EÜR gemacht werden;

    http://www.amazon.de/QuickSteuer-Deluxe-2013-Steuerjahr-2012/dp/3648032720/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1368214099&sr=8-1&keywords=quick+steuer+delux

    Damit ist das Finanzamt sicher zufrieden.

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      #3
      AW: Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

      Bei Einnahmen über 17.500 Euro (Einnahmen und nicht Gewinn !) muss man laut Gesetz die Anlage EÜR elektronisch per Elster übermitteln.

      Bei Einnahmen unter 17.500 Euro kann die Gewinnermittlung auch formlos auf Papier gemacht werden.
      Mfg

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        #4
        AW: Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

        Danke für die Hinweise.

        Die EÜR in QuickSteuer habe ich nachinstalliert, musste aber feststellen, dass sie so umfangreich ist, dass sie für den Laien unbrauchbar ist.

        Glücklicherweise konnte ich mich daran erinnern, Jes - Die Java-EÜR zu verwenden. Das habe ich jetzt ausgedruckt und schicke es ans Finanzamt.

        Kommentar


          #5
          AW: Freiberufliche Tätigkeit: Wie ist die Gewinnermittlung einzureichen?

          Du hast aber die Aussage von Elster-Tester nicht etwa überlesen ? Er philosophierte wie folgt: Bei Einnahmen über 17.500 Euro (Einnahmen und nicht Gewinn !) muss man laut Gesetz die Anlage EÜR elektronisch per Elster übermitteln.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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