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    Freelancer

    Liebe Steuergemeinde: Zwei Fragen: Werden die gezahlten Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge an die Künstlersozialkasse in die Anlage V eingetragen und gibt es auch für freelancer einen Pauschbetrag für Werbekosten (z.B. Fahrtkosten, Telefon, etc)

    #2
    AW: Freelancer

    Hallo,

    in Anlage V ganz sicher nicht.
    Anlage V ist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Freelancer

      Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungsbeiträge.

      Ein Freelancer ist meines Wissens gewerblich tätig, also KEINEN Pauschbetrag. I.ü. gibt es keine werbekosten, sondern nur Werbungskosten, die aber nur bei NICHTselbständiger Tätigkeit gelten. Bei gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit sind das Betriebsausgaben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens, da hier keine Steuerberatung zulässig ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Freelancer

        Vielen Dank für die Antworten. Ich war das erste Mal dabei und bin froh, dass es so prima geklappt hat. Viele Grüße Kawerk

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