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negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

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    negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

    Hallo!

    Ich mache schon seit einigen Jahren die Steuererklärungen für meine ganze Familie aber dieses Jahr stehe ich vor einem großem und einem etwas kleineren Problem.
    Mein Bruder hat seine Unfallversicherung mit mit garantierter Beitragsrückzahlung gekündigt und eine Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens mit einem negativen Betrag erhalten. Ich habe keine Ahnung wo dies einzutragen ist und wie sich das dann auswirkt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
    Als zweites hat er von seinem Verein eine Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des EStG an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse bekommen. Es ist angekreuzt, dass es sich um den Verzicht auf Erstattungen von Zuwendungen handelt. Er hat das Geld also nicht bekommen. Wo muss ich dies denn eintragen. Ich vermute unter Spenden aber so richtig habe ich da nichts gefunden.
    Ich würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte.
    Vielen Dank und einen schönen Sonntagabend!

    MfG NS1982

    #2
    AW: negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

    Auf der Steuerbescheinigung steht normalerweise auch drauf die Anlage KAP und die dazugehörige Zeile, daher wundert mich die Frage etwas.

    Die Spenden kommen in den Mantelbogen Zeile 49.

    Das mit dem "nicht bekommen" und "Verzicht" bedeutet Folgendes:

    Der Bruder hat für einen gemeinnützigen Verein etwas getan, wofür ihm Kosten entstanden sind. Er hatte dabei gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Kostenersatz.

    Wenn es "normal" gelaufen wäre und er den Ersatz bekommen HÄTTE, hätte er die Einnahmen zu versteuern gehabt, hätte aber seine Kosten gegenrechnen können, also Null auf Null. DANN hätte er im nächsten Moment Geld in die Hand genommen zufällig in der Höhe seiner Kosten, hätte das gespendet und dafür eine ganz normale Spendenbestätigung erhalten.

    Da er auf den IHM ZUSTEHENDEN Kostenersatz verzichtet hat, hat er nichts bar auf die Kralle bekommen, das er anschließend zurückspenden konnte. Er wird aber OHNE GELDFLUß so behandelt, als hätte er die Einnahme gehabt und hätte sie dann gespendet. Das Ergebnis ist das Gleiche. Es soll halt nur auf Vereins- UND BRUDERseite klar erkennbar sein, dass alles o.k. war AUCH OHNE Geldfluss. Und damit da kein Missbrauch läuft, ist Voraussetzung wie schon gesagt, dass ihm ein Ersatzanspruch zustand.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

      Vielen Dank für deine Antwort. Mit der "Spende" weiß ich jetzt Bescheid. Ich glaube auch, dass ich es so eingetragen habe.

      Mit den negativen Kapitalerträgen ist es leider nicht so, dass die Zeilen mit drauf stehen. Deshalb weiß ich auch nicht so recht, wo ich es eintragen muss, weil es auch ein negativer Betrag ist.

      Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

      Vielen Dank.

      NS 1982

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        #4
        AW: negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

        Anlage KAP Zeile 12 m.E.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: negative Kapitalerträge im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Anlage KAP Zeile 12 m.E.

          Hätte ich jetzt auch spontan gesagt, da § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG auf § 20 Absatz 1 Nummer 6 EStG verweist, und diese Nummer auf der Anlage KAP nirgendswo expliziert ausgewiesen wird.
          Sicherheitshalber würde ich mal bei der ausstellenden Versicherung nachfragen.
          Mfg

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