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    Anlage KAP

    Hallo, wir haben einiges an Zinsen und haben beim Geldinstitut die Kirchensteuer nicht angemeldet. Nun habe ich gelesen, dass ich dann die Anlage KAP ausfüllen muss. Das habe ich getan. Bei der Berechnung der Steuer im Elsterformular stellte ich fest, dass die gesamten Zinseinnahmen auf das Jahreseinkommen draufgeschlagen und versteuert werden und wir sogar noch nachzahlen müssen (ich habe probehalber mal die Zinsen weggelassen und dann die Steuern berechnen lassen, da kamen dann noch paar Hundert Euro Rückzahlung raus).
    Hat das seine Richtigkeit? Denn ich habe auch gelesen, dass man die KAP nur ausfüllen muss, wenn die Kirchensteuer fehlt. Da bräuchte ich ansonsten also keine KAP ausfüllen und würde meine Steuern sparen.
    Kennt ihr euch damit aus?
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage KAP

    Was hast du denn KONKRET in der Anlage KAP wo mit welchen Beträgen ausgefüllt uznd angekreuzt ? Vielleicht hast du z.B. bei den Angaben zum Sparerfreibetrag Eintragungen gemacht, die so zu verstehen sind, als hättest du den Sparerfreibetrag schon anderweitig verbraucht, so dass du zu viel in Anspruch genommen hast und das nun -zu Recht- nachversteuern musst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Ich habe nur die Punkte ausgefüllt, die schon auf der Steuerbescheinigung des Kreditinstitutes vorgegeben sind

      Zeile 7 Höhe der Kapitalerträge

      Zeile 14 Höhe des in Anspr.gen. Sparer-Pauschbetrages

      Zeile 49 Kapitalertragssteuer

      Zeile 50 Solizuschlag

      Alle anderen Zeilen waren 0 Euro.

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Das heißt, dass du in den Zeilen 4, 5 oder 6 keinerlei Kreuze gesetzt hast ? Wohl kaum.

        Was heißt: Alle anderen Zeilen waren 0 Euro. ? Hast Du da nichts eingetragen (= richtig) oder überall Null ?

        Sorry, wir versuchen Die zu helfen und stellen konkrete Fragen, deren Beantwortung weiterhelfen soll. Aber da musst Du schon ein Bissi mithelfen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Hallo, danke für die Antwort, also ich habe das Kreuz bei KAP bei 4 und 6 gesetzt. Ja und ich habe bei allen anderen Zeilen 0 eingesetzt, so stand es auch im Brief von dem Geldinstitut.
          Mich wundert wie gesagt nur, dass die gesamten Kapitaleinkünfte auf die Einnahmen des Jahren 2012 draufgeschlagen wurden. Da muss ich ja doppelt Steuern bezahlen, erstmal die Abgeltungssteuer für die über dem Freibetrag liegende und dann nochmal die Steuern beim Lohnsteuerjahresausgleich.

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Um die Uhrzeit bin ich zu sinnvollen Überlegungen nicht mehr fähig, aber lass bitte da, wo du 0 eingetragen hast, das bitte DRAUßEN, also dort KEINE Eintragungen. Drinnen bleiben müssen Eintragungen in der Zeile 15.

            Ansonsten machst Du ggf. einen Denkfehler:

            Die Banken behalten Abgeltungsteuer ein, 25 %. Im Rahmen der Steuererklärung hast Du mit dem Kreuz in Zeile 4 beantragt, dass das Finanzamt prüfen soll, ob nicht eine normale Versteuerung für Dich günstiger ist, weil z.B. Dein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt oder Du unter dem Sparerpauschbetrag liegst oder nach § 46 EStG Nebeneinkünfte von bis zu 410 € steuerfrei bleiben oder diese 410 € bei Übersteigen nur langsam abgeschmolzen werden oder Dir der Altersentlastungsbetrag zusteht mit ausreichend günstiger Auswirkung etc. etc.

            Wenn diese Günstigerprüfung zu dem für Dich positiven Ergebnis kommt und das ist hier offensichtlich der Fall, dann werden diese Zinserträge abzüglich Sparerpauschbetrag nun ganz normal versteuert, ABER GLEICHZEITIG bei der Abrechnung der Steuer die einbehaltene Abgeltungsteuer ABGEZOGEN, d.h. es kommt defintiv nur zu einer EINMALbesteuerung, entweder Abgeltungsteuer ODER Teil der Einkommensteuer im Bescheid.

            Die Nachzahlung, die Du hast, hat garantiert ganz andere Gründe, z.B. steuerfreie Lohnersatzleistungen etc. Dass Du beim Draußenlassen der Zinserträge zu einer Erstattung oder zumindest zu einer niedrigeren Steuer kommst, ist klar, wenn Du nicht gleichzeitig konsequenterweise die ganze Anlage KAP löschst bzw. zumindest auch die Zeilen 49 und 50 mit 0 ansetzt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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