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Verpflichtung Abgabe Steuererklärung Rentner

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    Verpflichtung Abgabe Steuererklärung Rentner

    Hallo,
    meine Großeltern haben folgendes Problem: Bei der Auszahlung einer Sparanlage wurden Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag berechnet. Von dem Geldinstitut wurde ihnen gesagt, dass sie aufgrund dieser Auszahlung eine Steuererklärung abgeben müssen. Ich verstehe jedoch die Bescheinigung, welche ihnen darauf hin ausgestellt wurde, so, dass sie nur eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie die Höhe der Kapitalertragssteuern und Soli-Zuschlag überprüfen lassen möchten, bzw. sich wieder zurückholen möchten. Ergibt sich hieraus evtl. auch die Pflicht für die Abgabe einer Steuererklärung, obwohl beide bereits seit vielen Jahren Rentner sind? Welche Nach- bzw. Vorteile können entstehen?

    VG + vielen Dank für hilfreiche Tipps.

    #2
    AW: Verpflichtung Abgabe Steuererklärung Rentner

    Aus den Kapitalerträgen allein ergibt sich wegen der Abgeltungssteuer KEINE Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Höchstens, wenn die Kapitalerträge bei Verheirateten über 1602 € liegen UND zu hohe Beträge freigestellt wurden ODER Kirchensteuerpflicht besteht und die Bank das mangels Mitteilung nicht abziehen konnte.

    Unabhängig davon ist die Frage zur Steuererklärungsverpflichtung anhand § 25 EStG, § 46 EStG und § 56 EStDV zu klären.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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