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    Insolvenzgeld

    Hallo! Ich habe für Dezember 2012 Insolvenzgeld erhalten. Auf meiner Lohnsteuerkarte steht entsprechend ein Monat ohne Anspruch auf Arbeitslohn. Da die Gehaltszahlung vom 01.12.12 bis 28.02.13 durch eine Vorfinanzierung der XY Bank gezahlt wurde, gilt als Zahlungszeitpunkt für die Bundesagentur für Arbeit der 31.05.2013. Dies hat zur Folge, dass die Bescheinigung der BfA erst zum Abschluss des Kalenderjahres ergehen kann, in dem diese Zahlung durch die BfA geleistet wurde (2013). Meine Frage ist nun, wie ich das in der Steuererklärung angebe. Ich habe gehört, dass ich für 2012 dann halt nur 11 Monate an Einnahmen angebe und für 2013 13 Monate. Demzufolge würde ich jetzt bei "Insolvenzgeld" nichts eintragen und der Steuererklärung nur eine entsprechende Info beifügen. Ist das korrekt so? LG

    #2
    AW: Insolvenzgeld

    Hallo FinSon,

    dies ist so leider nicht ganz korrekt.
    Sie füllen Ihre Einkommensteuererklärung 2012 gemäß der berichtigten Lohnsteuerbescheinigung für 2012 aus, welche Sie vom Insolvenzverwalter erhalten haben. Diese enthält Ihr lohnsteuerpflichtiges Einkommen ausschließlich bis 11.2012. Dabei können Sie den Hinweis auf eine Unterbrechung weglassen, wenn Sie wissen, dass die Agentur für Arbeit das bezogene Insolvenzgeld komplett dem Kalenderjahr 2013 zurechnet.
    Für den Zeitraum 01.01. - 28.02.2013 werden Sie ggf. KEINE berichtigte Lohnsteuerbescheinigung erhalten, ( oder allenfalls eine *Nullmeldung* ) da Sie in diesem Zeitraum kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hatten. Dichten Sie hier kein Einkommen hinzu, welches Sie nicht hatten und dann versteuern müßten.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Insolvenzgeld

      Also mein "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2012" wurde mir von meinem Arbeitgeber zugesendet. Das ist aber die übliche Bescheinigung, die ich jedes Jahr bekomme, also ohne irgendeinen Zusatz, dass diese berichtigt wurde oder so. Bei "Dauer des Dienstverhältnisses" steht 01.01.2012 - 31.12.2012 und bei "Zeitraum ohne Anspruch auf Arbeitslohn" steht 1. Ich habe aber Geld erhalten, nur halt wegen der Insolvenz über die Bundesagentur für Arbeit.
      Ich übertrage also die Daten von der Bescheinigung so, wie sie da stehen, in die Anlage N meiner Steuererklärung und muss nirgendwo etwas bezüglich des einen Monats ohne Arbeitslohn ergänzen? Hab ich das richtig verstanden? Ich möchte nichts falsch machen.

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        #4
        AW: Insolvenzgeld

        Hallo FinSon,

        nein, das ist so nicht richtig.
        Wenn Sie beispielsweise 3.000 EUR im Monat haben, sollte auf Ihrer Bescheinigung gerade NICHT 3.000 EUR x 12 = 36.000 EUR,
        sondern nur 3.000 EUR x 11 = 33.000 EUR stehen, und die entsprechenden Steuern etc. pp

        Wenn dies so noch nicht steht, fehlt Ihnen noch die Berichtigung.
        Das Sie dies über Ihren Arbeitgeber erhalten haben ist okay, - war wohl einfacher und kostengünstiger.
        Ihr Beschäftigungszeitraum 01.01. - 31.12.2012 ist auch korrekt
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Insolvenzgeld

          Also ich hab mir jetzt grad mal meine Abrechnungen geschnappt und nachgerechnet. Bei "Bruttoarbeitslohn" steht der Lohn für 11 Monate drin und dementsprechend auch die Beträge zur Lohnsteuer etc. Also muss ich jetzt auf keine Berichtigung mehr warten und kann die Lst-Erklärung ganz normal machen?

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            #6
            AW: Insolvenzgeld

            So ist es richtig!
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: Insolvenzgeld

              Vielen Dank

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