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Insolvenzgeld - AG-Anteile zur privaten KV/PV

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    Insolvenzgeld - AG-Anteile zur privaten KV/PV

    Hallo zusammen,

    der Leistungsnachweis für mein InsoGeld 07.2012 bis 09.2012 wird erst in 2014 erstellt und mir ist aus u.g. Grund nicht klar, welcher Betrag einzutragen ist.

    Das monatlich überwiesene InsoGeld enthielt auch die AG-Anteile zu meiner privaten KV/PV, die generell steuerfrei zum Nettoverdienst hinzukommen und überwiesen werden.

    Ich würde bei "Insolvenzgeld" die Summe der monatlich überwiesenen Beträge, abzüglich der steuerfreien AG-Anteile eintragen. Ist das richtig?

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    AW: Insolvenzgeld - AG-Anteile zur privaten KV/PV

    Hallo ralli9999,

    nein, dies ist leider nicht richtig.
    Zunächst die Frage, warum Sie den Leistungsnachweis für das Insolvenzgeld 2012 von der Agentur für Arbeit erst in 2014 erhalten?

    Anyway:
    Insolvenzgeld ist eine steuerfreie, die Progression erhöhende Leistung der Agentur für Arbeit.
    Diese aufzusplitten oder umzuwidmen in einen anderen steuerfreien Zuschuss für Sozialversicherungen
    ist ungefähr genauso steuerunehrlich, wie die Umwidmung eines Zuschusses zum Arbeitsweg zu einem Zuschuss für Arbeitsmittel - lassen Sie es besser.
    Und egal ob Zuschuss oder nicht, da Sie in dieser Zeit kein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hatten, sind auch die entsprechenden Aufwendungen NICHT anzusetzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Insolvenzgeld - AG-Anteile zur privaten KV/PV

      Hallo DC1961-1,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Der Nachweis kommt erst in 2014, da der Vorgang bei der BfA wohl erst (verspätet?) in 2013 beendet wurde.

      Das Gehalt wurde von einer Bank vorfinanziert und ich erhielt während der Insolvenzgeldzahlungen weiterhin meine normale Verdienstabrechnung vom Arbeitgeber. Alles lief normal weiter, inclusive aller Lohnsteuer-, SV-/RV-Abzüge und Ausweis der ausgezahlten (steuerfreien) AG-Anteile zur KV/PV.

      Übernehme ich also in der EKST-Erklärung das Insolvenzgeld incl . steuerfreier AG-Anteile, erhöht das doch die Progression und ich müsste, auf die eigentlich steuerfreien Anteile, Lohnsteuer nachzahlen. Ist das so?

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        #4
        AW: Insolvenzgeld - AG-Anteile zur privaten KV/PV

        Hallo ralli9999,

        Insolvenzgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit (AA), inwiefern hatte sich bei Ihnen die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund eingeschaltet?
        Waren Sie Geschäftsführer, und Ihr sozialversicherungsrechtlicher Status musste erst aufwendig geklärt werden?
        Haben Sie erst einen Prozess zur Feststellung Ihrer Ansprüche unter Beiziehung der BfA führen müssen?
        Fragen über Fragen an einen privat versicherten Arbeitnehmer - in Foren heißt dies: Verbose please.

        Der einfachste Weg wäre, auf den Bescheid der Agentur für Arbeit für steuerliche Zwecke zu warten.
        Sollte dieser tatsächlich erst in 2014 ergehen, und steuerfreies, aber die Progression erhöhendes Entgelt für 2012 enthalten, so wären Sie für eine nachträgliche Änderung der Erklärung 2012 verantwortlich.
        Jetzt in der Erklärung für 2012 Einkünfte aus Insolvenzgeld einzutragen, obwohl die AA keine bescheinigt, führt zumindest zu Rückfragen.

        Hilfstexte oder Foren wie dieses dienen dem Zweck, unbeschadet und ohne zeitraubende Rückfragen mit aufwendigen Schriftverkehr aus der ganzen Erklärungspflicht heraus zukommen.
        Deshalb wäre es wichtig, den Sachstand eineindeutig darzulegen, damit die richtigen Eintragungen angeraten werden können

        Progression bedeutet, dass Sie einen höheren Steuersatz auf Ihr zu versteuerndes Einkommen entrichten müssen, als ohne Betrachtung dieses ansonsten steuerfreien Einkommens.
        Da die Zuschüsse zu Ihrer KV/PV aber Gehaltsbestandteile sind, erscheint mir dies auf den ersten Blick nachvollziehbar.
        Aus der Vergangenheit sind mir auch einschlägige Urteile zu dieser Frage bekannt, aber hier leider nicht greifbar.
        Vielleicht mag sich ein Fachjurist zu der aktuellen Rechtslage äußern, - bitte.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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