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Rechtsanwaltskosten Arbeitsrecht

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    Rechtsanwaltskosten Arbeitsrecht

    Moin moin liebe Gemeinde,
    Ich komme gerade ein wenig ins schleudern..
    Nach 2 Tage langen durchwühlen und intensiven lesen, habe ich das "Elster" verstanden.

    Einkommenssteuererklärung 2010 und 2012 sind erledigt, nun hänge ich bei 2011.
    Ich habe edliche seiten im Internet gelesen und komme zu einem Schluss. Entweder gibt es kein eindeutiges Urteil, oder aber diese unterscheiden sich in der Grundsätzlichkeit.

    Anwaltskosten für das Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsverfahren etc hatte ich in 2011. Diese sind auf Grund der Höhe überwiesen ( Nachweis habe ich ).
    Da es hier sich um meine "existenziellen Belange" handelte ( Arbeitsgeber wollte 3 Gehälte nicht zahlen ), muss ich diese nun bei Werbungskosten angeben?
    Diese Info finde ich zu hauf im internet, bin mir aber nicht sicher.

    Anders ist es beim Scheidungsrecht:
    Anwaltskosten für Scheidungsrecht gehören ja in außerordentliche Belasstungen.
    Oder gehören auch meine Anwaltskosten fürs Arbeitsrecht da rein?

    Die Summe unterschreitet ganz knapp die Zumutbarkeitsgrenze bei mir, dann wäre dieses völlig unberücksichtigt.

    Zusätzlich musste ich damals einen Dispo mit imensen Zinsen in Anspruch nehmen, um zu überleben. Kann ich diese ebenfalls Steuerrechtlich geltend machen? Diese wurden im Urteil leider nicht berücksichtigt.

    kurz und knapp:
    Arbeitsrecht Anwaltskosten in Werbungskosten oder außerordentliche Belasstungen?

    #2
    AW: Rechtsanwaltskosten Arbeitsrecht

    Hallo Boojaaa,

    lies mal hier - >https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?35215-Prozesskosten-(Arbeitsrecht)-geltend-machen-wie&highlight=arbeitsrecht

    Das hilft dir bestimmt weiter.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Rechtsanwaltskosten Arbeitsrecht

      Ahaaa, vielen lieben Dank dafür. Dann ist es genau so wie ich es überall herausgefiltert habe.

      Arbeitsrecht / Anwalt und Gerichtskosten sind Werbungskosten
      - Da hier direkt mein/e Einkommen/Existenz "bedroht" sind.

      Scheidung etc sind außergewöhnliche Belasstung

      Also ab in die Werbungskosten damit Dann bekomme ich ja doch noch ein paar Cent berechnet.

      Kommentar

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