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Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgründer

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    Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgründer

    Hallo und guten Tag,

    ich benötige eure fachmännische Hilfe, da wir zurzeit einen Schriftwechsel mit der Krankenkasse habe, der immer undurchschaubarer wird. Nicht nur für uns, sondern auch wohl für die Krankenkasse, da diese immer wieder neue und andere Berechnungen zuschickt.

    Ich schildere mal, um was es geht:

    Aufgrund der Existenzgründung meines Lebensgefährten in 2009 wurden die Krankenkassenbeiträge vorbehaltlich festgelegt. Nun, nach Einsicht der Krankenkasse in die Bescheide 2009 und 2010 kamen horrende Nachzahlungsforderungen. Gegen diese Forderungen wurde Widerspruch eingelegt, da diese Zahlen überhaupt nicht mit unseren Unterlagen übereinstimmten. Mittlerweile haben wir drei verschiedene Berechnungen von drei verschiedenen Mitarbeitern der Krankenkasse. Immer wieder andere Zahlen. Sogar der Gründungszuschuss, der ja einfach einzuberechnen ist, wurde dermaßen auseinander gerechnet, dass auch hierfür ständig neue Zahlen in den Berechnungen auftauchen.
    Es steigt keiner mehr so richtig durch und wir bezweifeln sehr, dass die Berechnungen richtig sind, zumal nicht mal der Rechnungsweg jemals aufgeführt wurde. Die Berechnungen sind nicht nachvollziehbar.
    Der Widerspruch läuft nun seit August 2012 und wird von uns bis heute aufrecht erhalten.

    Da die Firmengründung leider aus Krankheitsgründen (paradox) 2010 wieder aufgegeben werden musste, haben wir keinen Bezug mehr zu jemandem, der uns weiterhelfen könnte. Leider sind sich auch die Krankenkassen nicht ganz sicher, man erhält auch hier viele verschiedene Aussagen.

    Welche Zahlen sind denn nun für die Krankenkasse entscheidend (brutto/netto, Einkommensteuerbescheid etc)? Und wie wird mit der Beitragsbemessungsgrenze verfahren, die im Jahr 2009 1.260 Euro betrug?

    Ich bedanke mich herzlich bei euch für eure Hilfe!
    Nette Grüße!

    #2
    AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

    da wird ihnen hier niemand was Genaues sagen können. Ggf. gibt es Foren, wo es um die Höhe der Krankenkassenbeiträge geht. Was ich aber weiß, ist dass Selbständige mitunter ihre Steuerbescheide bei der Krankenkasse vorlegen müssen. Es spricht also einiges dafür, dass sich Krankenkassen an den Bescheiden orientieren.

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      #3
      AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

      hallo Kloebi,

      ja die Krankenkasse hat sich angeblich an dem Steuerbescheid orientiert. Nur sind die Einnahmen, die die Krankenkasse angibt, viel höher, als die, die im Steuerbescheid zu finden sind.

      Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis auf ein anderes Forum. Entweder Krankenkasse oder Existenzgründer dann wohl.

      Ich wünsche noch einen schönen Abend

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        #4
        AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

        im Steuerbescheid finden sich Einkünfte, also der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben. Wenn sich die KK an Einnahmen orientiert, ist das vielleicht schon des Rätsels Lösung.

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          #5
          AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

          Noch eine Anmerkung in eigener Sache, auch wenn sie vielleicht jetzt nicht hierher gehört:

          Ich habe hier schon einiges gelesen und mir ist aufgefallen, dass hier auf Fragen höflich und sachlich geantwortet wird. Das ist sehr angenehm. Ich habe auch bereits Erfahrungen gemacht, dass man aufgrund seiner Frage in einem Forum als blöd dargestellt wird und beschimpft wird, warum man eigentlich so eine Frage überhaupt stellt.

          Danke für den angenehmen Aufenthalt in diesem Forum!

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            #6
            AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

            Hallo kirat

            ich war lange Zeit selbst als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse
            versichert. Die Beitragssituation ist kompliziert. Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

            bei Google eingeben und die Informationen gründlich mit den eigenen Vorstellungen
            vergleichen:

            Beitragspflichtige Einnahmen für freiwillig Versicherte

            Anmerkung, ich wünsche Ihnen, kirat, auch weiterhin einen angenehmen
            Aufenthalt hier im ~~ E L S T E R - F O R U M ~~ ~~

            Mit freundlichen Grüßen
            H a g e n - G r o n e r t

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              #7
              AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              im Steuerbescheid finden sich Einkünfte, also der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben. Wenn sich die KK an Einnahmen orientiert, ist das vielleicht schon des Rätsels Lösung.
              Nein, das kann nicht sein. Insoweit orientiert sich die Krankenkasse schon an den Einkünften.

              Möglich ist aber, daß die KK positive Einkünfte nicht mit negativen Einkünften verrechnet hat.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Nachberechnung der Krankenkasse durch den Einkommensteuerbescheid bei Existenzgrü

                Hallo Ronald_Fe

                schönen Dank für Ihre Information.

                Bestätigung:

                Die gesetzlichen Krankenkassen berechnen für freiwillig Versicherte die Beiträge

                von den ~ positiven Einkünften ~. Negative Einkünfte werden nicht mit

                positiven Einkünften verrechnet.

                gez. H a g e n - G r o n e r t

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