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Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

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    Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    Liebe Gemeinde,

    ich mache gerade meine EstEr für 2012 (Arbeitnehmer).

    Kann es sein, dass je mehr absetzfähige Kosten (Entfernungspauschalte, Arbeitszimmer, Telefonkosten, etc. pp) die Rückzahlung mindern?

    Zum Beispiel: Wenn ich nur meine Lohnsteuerbescheinigung angebe, erhalte ich ca. 2100 Euro vom FA zurück. Nun habe ich die Entfernungspauschale, Telefonkosten, Kosten für das Arbeitszimmer, Büromaterial angegeben. Nach der Steuerberechnung in Elster sinkt die Rückzahlung auf 450 Euro.

    Ich finde das merkwürdig.

    Um natürlich den maximalen Betrag vom FA zu bekommen, würde ich nur die Lohnsteuerbescheinigung angeben und auf den Rest verzichten. Ist dies rechtens oder kann mich das FA auffordern, alle Kosten abzusetzen?

    Vielen Dank für eure Beiträge

    Greetz

    #2
    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

    das hört sich so an, als wäre es eine Nachzahlung an das FA, die sich mindert. Nur wenn ein Minuszeichen "-" vor dem Betrag steht, ist es eine Erstattung. Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt?

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      #3
      AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

      Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort, Kloebi

      In der Summe steht "verbleibende Beträge". Sonst steht da "zuviel entrichtet"

      Bei Antworten kann ich keine Bilder hochladen und im Dateimanager finde ich diese Funktion nicht. :-(

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        #4
        AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

        In der Summe steht "verbleibende Beträge". Sonst steht da "zuviel entrichtet"

        nicht bei elster. Im Bescheid kann das so aussehen.

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          #5
          AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

          danke

          gut dann mache ich die mal fertig, wie immer. dann werde ich ja sehen.

          weißt du auch, ob ich betriebskosten aus diesem jahr erst im kommenden jahr absetzen kann, weil ich noch keine abrechnung habe?

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            #6
            AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

            füge aber auf jeden Fall die Anlage Vorsorgeaufwand hinzu!

            Bei Betriebskosten gilt i. d. R. das Jahr der Zahlung. Bei einer Nachzahlung für 12 in 13 gibt es also kein Problem.

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              #7
              AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

              Vorsorgeaufwand? Was ist das?

              Bei den Betriebskosten geht es nicht um eine Nachzahlung. Wenn man ein Arbeitszimmer absetzt, kann man auch einige Posten der Betriebskostenabrechnung absetzen, wie Hauswart, Schneebeseitigung, HEizung, Warmwasser, VErsicherungen etc.)

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                #8
                AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

                siehe z. B. hier

                https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?36265-Wie-kommt-die-hohe-Nachzahlung-zustande

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                  #9
                  AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

                  Zitat von gs-teach Beitrag anzeigen
                  gut dann mache ich die mal fertig, wie immer. dann werde ich ja sehen.
                  Was ist denn jetzt höher, die festgesetzte Steuer, oder die (evtl. in Form von Lohnsteuerabzug) vorausbezahlte?

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                    #10
                    AW: Absetzfähige Kosten mindern Rückzahlung

                    Sage ich dann morgen, was Elster ausspuckt bzw. wenn der Bescheid irgendwann da ist.

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