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Spekulationsgewinn und Inflation

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    Spekulationsgewinn und Inflation

    Hallo Leute,
    ich bin neu hier und habe keine Ahnung, ob ich im richtigen Forum bin. Stelle einfach kurz meine Frage:
    Mietwohnung nach 7 Jahren mit Gewinn verkauft, Buchwert berücksichtigt, ...
    Darf man die Kaufkraftverlust wegen Inflation gegenrechnen und geltendmachen? Eigentlich habe ich ja mit dem erzielten Verkaufspreis erheblich weniger Kaufkraft als vor 7 Jahren.

    Hat jemand bitte eine Idee?
    LG Mark

    #2
    AW: Spekulationsgewinn und Inflation

    Nein, kann man nicht.

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      #3
      AW: Spekulationsgewinn und Inflation

      Danke Bobobaer
      dachte ich mir schon, ist aber eigentlich unrecht denn der Staat sollte reale Gewinne besteuern

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        #4
        AW: Spekulationsgewinn und Inflation

        Hallo Pupscal,

        schön wäre es, wenn der Kaufkraftverlust wegen der Inflation steuerlich
        berücksichtigt werden könnte. Geht nicht!

        Mein Tipp:

        ~ Kaufkraftverlust wegen der Inflation in die Berechnung des Verkaufspreises einbeziehen ~

        gez. Hagen - Gronert

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          #5
          AW: Spekulationsgewinn und Inflation

          Die Diskussionen um die Besteuerung von Zinseinkünften wären endlich vorbei

          Kommentar


            #6
            AW: Spekulationsgewinn und Inflation

            Hallo Elefant,

            der Kapitalismus in unserer Gesellschaftsordnung unterliegt einem Wertewandel.

            Diese Herausforderung verlangt neue Strategien und angepasste Taktiken.

            Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende. ~ ~
            Mit freundlichen Grüßen

            ~~~~ H a g e n ~~~~

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              #7
              AW: Spekulationsgewinn und Inflation

              Danke Hagen, Dir auch ein schönes Wochenende

              Stimmt es eigentlich, wenn man die Ikea-Möbel die Treppe hochträgt, dass man die dann schon auf halber Treppe voll absetzen darf, auch wenn man sie dann privat nutzen möchte?

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                #8
                AW: Spekulationsgewinn und Inflation

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Danke Hagen, Dir auch ein schönes Wochenende

                Stimmt es eigentlich, wenn man die Ikea-Möbel die Treppe hochträgt, dass man die dann schon auf halber Treppe voll absetzen darf, auch wenn man sie dann privat nutzen möchte?

                Hallo Elefant,

                bevor ich Dich in das schöne Wochenende entlassen kann, lies bitte noch meine
                Antwort auf Deinen Beitrag:

                ~ ~ Du hast einen Super - Brüller geliefert! ~ )))) ~

                Meine Antwort auf Deine Frage:

                Ja, wenn man die >richtige< TREPPEN-ABSATZ-STRATEGIE gewählt hat! * *

                Tschüss
                H a g e n

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