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Steuererklärung für 2007

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    Steuererklärung für 2007

    Guten Tag,
    habe eine kurze frage, und zwar: Wie kann ich meine Steuererklärung für 2007 nachreichen?
    Habe mir Elster 2007/2008 runter geladen. Kann die Daten jedoch nicht an das Finanzamt übermitteln, da eine Fehlermeldung kommt.

    Habe heute beim Finanzamt angerufen und die Frau sagt mir das ich maximal vier Jahre rückwirkend einreichen kann.
    Jedoch gibt es mehrere Gerichts Urteile wo man bis zu sieben Jahre rückwirkend einreichen kann. aber wie mache ich das ?

    Gruß
    Christian

    #2
    AW: Steuererklärung für 2007

    Hallo,
    welche Gerichtsurteile und wo ? Aktenzeichen? Würde mich selbst interessieren

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuererklärung für 2007

      Das mit den sieben Jahre betrifft nur Pflichtveranlagungen.
      Mfg

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        #4
        AW: Steuererklärung für 2007

        http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/private-ausgaben/291-vier-oder-sieben-jahre

        Abgabefrist von sieben Jahren bejaht

        Zwischenzeitlich gab es mehrere Urteile, in denen auch für die freiwillige Steuererklärung eine Abgabefrist von 7 Jahren bejaht wurde (FG Köln vom 3.12.2008, EFG 2009 S. 480, rkr.; FG Düsseldorf vom 24.4.2008, EFG 2008 S. 1088; FG Sachsen vom 23.3.2010, 6 K 2168/08). Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des FG Düsseldorf bestätigt und dazu erklärt, dass "unter Berücksichtigung gleichheitsrechtlicher Gesichtspunkte der beantragten Steuerveranlagung eine Verjährungsfrist nicht entgegenstehe" (BFH-Urteil vom 15.1.2009, VI R 23/08, BFH/NV 2009 S. 755). Bedenken gegen die unterschiedlichen Abgabefristen hatte der BFH bereits vor Jahren geäußert (BFH-Beschluss vom 22.5.2006, BStBl. 2006 II S. 820).

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          #5
          AW: Steuererklärung für 2007

          Eine Abgabe über ElsterFormular für den VZ 2007 ist nicht mehr möglich. Damit ist das Thema für dieses Forum eigentlich erledigt, insbesondere da es mit dem Unterforum (fast ist man geneigt zu sagen: natürlich) nichts zu tun hat.

          Die Formulare zum Ausdrucken auf Papier findet man leicht. Ab dann kann man den Strauß durchfechten. Die zitierten BFH-Entscheidungen betreffen sehr spezielle Einzelfälle, BMF und diverse OFD bleiben ausdrücklich bei ihren Rechtsauffassungen, daran wird das FA sich orientieren.

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            #6
            AW: Steuererklärung für 2007

            "Derzeit ist ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, in dem die Frage der vier- oder siebenjährigen Abgabefrist zu klären sein wird (Aktenzeichen: VI R 53/10)."
            Genau dieses Verfahren ist doch zu Gunsten der Verwaltung entschieden:
            http://openjur.de/u/569608.html
            Erklärungsabgabe für 2007 ist also nicht mehr möglich.

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