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Bescheinigung Kirchenaustritt

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    Bescheinigung Kirchenaustritt

    Hallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???

    #2
    AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

    Hallo schneckchen,

    meiner Meinung nach könnten Sie beim Standesamt oder Kirchenamt
    eine Kopie erbitten.

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

      Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
      Hallo schneckchen,

      meiner Meinung nach könnten Sie beim Standesamt oder Kirchenamt
      eine Kopie erbitten.

      gez. Hagen - Gronert
      Das Finanzamt ist auf jeden Fall der falsche Ansprechpartner.

      Kirchenaustritte werden _meines Wissens_ vor dem Standesamt gemacht.

      Aber wozu brauchst du eine Kopie davon?
      Mfg

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        #4
        AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

        Es hängt vom Bundesland ab, ob der Kirchenaustritt vor dem Standesamt oder dem Amtsgericht zu erklären ist. Wahrscheinlich wird die Bescheinigung dann auch von der gleichen Institution bescheinigt.

        Die Kirchen kehren leider die Beweislast um. Wer den Austritt nicht nachweisen kann der ist Mitglied.

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          #5
          AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

          Hallo Elefant,

          guten Abend * *

          ~~ ~~ vielleicht hilft das Standesamt

          ~~ ~~ oder noch einmal den Kirchenaustritt erklären


          Mit freundlichen Grüßen
          ~~~~ H a g e n ~~~~
          Zuletzt geändert von ; 13.08.2013, 02:44.

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            #6
            AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            Die Kirchen kehren leider die Beweislast um. Wer den Austritt nicht nachweisen kann der ist Mitglied.
            Ja, leider. Bei mir reichte es, in ein anderes Bundesland zu ziehen, und auf einmal hieß es, dass seit über 10 Jahren auf meiner Lohnsteuerkarte stünde, dass ich nicht in der Kirche sei, sei ja kein Beleg, dass könne ja auch ein Behördenirrtum sein. Und es war reiner Zufall, dass ich die uralte Bescheinigung vom Amtsgericht noch nicht entsorgt hatte. Nun weiß ich: Das Stück Papier muss man hüten wie ein Augapfel.

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              #7
              AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

              Hallo,

              Fallbeispiel:

              Das Finanzamt verlangt einen Nachweis zur Kirchensteuererklärung!

              Kausalität:

              Arbeitgeber hat Lohn- und Kirchensteuer vom Bruttolohn des Stpfl. zur Abgabe
              an das Finanzamt abgezogen. Der Stpfl. will durch seine ESt - Erklärung
              die bezahlte Kirchensteuer mit der ESt verrechnen lassen.

              Frage:

              Wie kann ein Stpfl. beweisen nicht kirchensteuerpflichtig zu sein,
              wenn der Stpfl. niemals Kirchenmitglied war, und dadurch ja auch keinen
              Kirchenaustritt gegenüber dem Finanzamt zu erklären hat?

              gez. Hagen - Gronert

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                #8
                AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

                Zitat von schneckchen Beitrag anzeigen
                Hallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???
                Hallo schneckchen,

                vielleicht hat einer Ihrer Arbeitgeber in den Personalunterlagen eine
                Kopie der " Bescheinigung Kirchenaustritt "?

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: Bescheinigung Kirchenaustritt

                  Zitat von schneckchen Beitrag anzeigen
                  Hallo, ich bin nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Bekomme ich beim Finanzamt eine Kopie meiner Kirchenaustrittsbescheinigung?? Ich weiß, dass man diese normal beim Amtsgericht bekommt. Mein Austritt ist aber schon ca. 30 Jahre her. Das Amtsgericht hat dazu nichts mehr vorliegen und mir geraten, mich mal ans Finanzamt zu wenden. Kann mir da jemand was zu sagen???
                  Siehe http://hpd.de/node/4161

                  +++ Zitat +++
                  Die Bescheinigung über den Austritt sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist. So wie die Verhältnisse in Deutschland leider sind, bleibt jemand, der einmal als Kirchenmitglied geführt worden ist, sein Leben lang beweispflichtig, dass er kein Kirchenmitglied mehr ist.

                  Achtung: Das "Weglassen" der Religionszugehörigkeit beim Umzug in ein anderes Bundesland ist kein rechtswirksamer Kirchenaustritt!

                  Wer in ein anderes Bundesland umzieht und dabei im Anmeldebogen für das Einwohnermeldeamt seine Religionszugehörigkeit weglässt, erhält zwar womöglich seine nächste Lohnsteuerkarte ohne den Aufdruck "EV" (evangelisch) oder "RK" (römisch-katholisch). Rechtlich bleibt die Kirchenmitgliedschaft dennoch bestehen, deshalb kann es passieren, dass später rückwirkend Kirchensteuern nachgefordert werden. Laut Presseberichten erhalten die Kirchensteuerstellen der Kirchen teilweise von den Landeseinwohner ämtern Zugriff auf deren Datenbestände.

                  Aus diesem Grund sollten Sie die Bescheinigung über den Kirchenauftritt auch gut aufbewahren. Wenn Sie nach Kirchenaustritt von ihrer ehemaligen Religionsgemeinschaft zur Zahlung aufgefordert werden, müssen Sie beweisen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Haben Sie keinen Beweis, drohen Ihnen hohe Nachzahlungen ggf. für mehrere Jahre. Konflikte dieser Art zwischen den kirchlichen Kirchensteuerstellen und Menschen, die Ihren Kirchenaustritt nicht nachweisen konnten, wurden aus den Neuen Bundesländern (insbesondere Berlin und Brandenburg) berichtet.

                  Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wurde dort nicht als Beleg anerkannt. Die Amtsgerichte müssen die Nachweise über Kirchenaustritte nur 10 Jahre aufbewahren. Wer beim Kirchenaustritt verheiratet, verwitwet oder geschieden war und den Austritt beim Amtsgericht erklärte, kann den Nachweis möglicherweise auch über das Standesamt führen, das die Austrittsmeldung vom Amtsgericht erhalten haben sollte, um sie ins Familienbuch einzutragen.
                  +++ Zitat Ende +++

                  Der letzte Absatz enthält noch einen Tipp, der einen Versuch wert wäre, wenn man den genannten Personengruppen angehörte.

                  Da bis 2010 die Ausstellung der LSt-Karten und die Verwaltung der Lohnsteuermerkmale bei den Gemeinden lag, sehe ich beim FA keine Erfolgsaussicht. Letzten Endes haben die auch jeweils nur die LSt-Karten (bzw. dann später die LStB) bekommen, ohne dass sie wussten, warum keine Religion drauf steht. Wenn das Pappexemplar noch da wäre, auf der die Gemeinde wie damals üblich handschriftlich mit Datum und Stempel den Wegfall der Religion nach dem Austritt vornahm, wäre es ganz toll, aber nach 30 Jahren glaube ich nicht, dass das FA das noch hat.

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