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Fehler im Steuerbescheid

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    Fehler im Steuerbescheid

    Guten Abend,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid über die Einkommenssteuererklärung 2012 erhalten. Allerdings war ich sehr verwundert. Denn der tatsächlich erstattete Betrag liegt bei fast 500 Euro weniger wie bei der Plausibilitätskontrolle anfegeben. Klar können die Beträgw schwanken aber gkeich so viel? Irgendwie scheint mir da was faul zu sein. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Und wenn ja, wie stellt man das an?

    Vielen Dank schonmal!

    #2
    AW: Fehler im Steuerbescheid

    Hallo,

    häufiger Fehler wurde in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11 Kz 307
    -Nein- angekreuzt?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fehler im Steuerbescheid

      Ansonsten lohnt natürlich häufig auch mal der Blick auf die Bescheiderläuterungen. Da SOLLTE der Abweichungsgrund stehen. Darüber hinaus spekuliere ich mal, dass Du bei der Steuererklärungsübermittlung angegeben hast, dass die Bescheiddaten rückübermittelt werden sollen, denn dann kannst Du natürlich vergleichsweise einfach die Stelle der Abweichung feststellen. Wenn das nichts hilft, ist der nächste Weg, 1:1 den Bescheid mit den Ergebnissen der Steuerberechnung zu vergleichen um auf den Abweichungsherd zu kommen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Fehler im Steuerbescheid

        Zitat von KD88 Beitrag anzeigen
        Guten Abend,

        Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Und wenn ja, wie stellt man das an?

        Vielen Dank schonmal!
        Hallo KD88,

        also die Abweichungen prüfen oder es war eine Fehleintragung deinerseits wie meine Vorredner schon ausführten, dann bringt auch ein Widerspruch nicht mehr Erstattung.
        Ansonsten einfach einen Dreizeiler aufsetzen, hiermit lege ich gegen den Bescheid vom Einspruch ein und dann muss natürlich auch eine entsprechende Begründung erfolgen.

        Tschüß

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