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Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

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    Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

    Hallo,

    ich bin nicht steuerpflichtig, habe EStErkl. für 2011 gemacht, aber anschließend habe ich wieder storniert, meine frage ist:

    Kann man in diesem Fall nochmal EStErkl. für 2011 machen? Ja oder Nein.

    Dank.

    #2
    AW: Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

    Hallo,
    was heißt storniert?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

      Hallo,

      ich habe sie widerrufen, d.h. ich wollte damals die Steuererklärung nicht weiter machen, obwohl ich selbst eingereicht habe, ich bin bei FA informiert, dass ich so machen darf. Aber jetzt wollte mal wissen, ob ich noch die Chance haben, nochmal machen zu dürfen?

      Dank.

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        #4
        AW: Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

        Hallo,

        man zieht eine Steuererklärung doch nur zurück wenn eine Nachzahlung droht.
        Warum dann nochmals die selbe Erklärung abgeben?
        Das ändert doch m.E. nichts an der Sache

        Gruß FIGUL

        Was heißt nicht steuerpflichtig
        Zuletzt geändert von FIGUL; 10.09.2013, 09:09. Grund: Ergänzung
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Kann man nach der Stornierung erneut EStErkl. machen?

          ich wollte mal nur wissen, besteht die Chance noch? theoretisch.

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