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Studentin ohne Bafög erste Steuererklärungen

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    Studentin ohne Bafög erste Steuererklärungen

    Hallo zusammen.
    Ich würde gerne meine ersten Steuererklärungen von 2010 bis heute machen. Die von 2010 dürfte einfach sein, da ich da unter dem Freibertrag geblieben bin.
    Bei den anderen bin ich aber deutlich drüber und hoffe dass ich es schaffe genug ab zu setzen um drunter zu kommen.
    Da ich noch nie eine Erklärung gemacht habe folgende Fragen:

    1) Wie muss ich generell vorgehen?
    2) Was kann ich alles absetzen?
    3) Wofür brauche ich Quittungen und wo gibt es Pauschalen?

    zu 2) Ich habe kein Bafög bekommen. Ich habe als Werkstudentin gearbeitet aber in den Ferien habe ich jeweils 40 Std die Woche gearbeitet (ca 4-5 Monate im Jahr).
    Ausgaben:
    -ca 50€ / Monat MVV
    -Bücher und Skripte
    -Studiengebühren
    -Laptop
    -Versicherungen: (Kranken-und Pflege, private Vorsorge eine Riester gefördert)
    -weiß nicht genau was unter Werbungskosten fällt

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

    #2
    AW: Studentin ohne Bafög erste Steuererklärungen

    Hallo,
    Du stellst hier einige Fragen, die sind Steuerberatung und die ist nicht erlaubt.
    Trotzdem
    -Elsterformular herunterladen - Vordrucke Hinzufügen- Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand, Anlage AV (Riester)
    Fragen zu 2010 - Ist das ein Erststudium? Hast du für 2010 Steuern bezahlt?
    Frage 1 Ja und Frage 2 nein, dann brauchst du keine Steuererklärung.
    Im Programm Elsterformular gibt es die Eingabemöglichkeit -Interviewmodus-
    findest du unter Eingabemodus.
    Dazu gibt es eine Hilfefunktion. In das auszufüllende Feld klicken und Taste F1 drücken es werden jede Menge Hinweise auch zu Werbungskosten u.s.w. eingeblendet.

    Guten Start

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Studentin ohne Bafög erste Steuererklärungen

      Erststudium: nein
      Steuern bezahlt: ja

      Kommentar


        #4
        AW: Studentin ohne Bafög erste Steuererklärungen

        Hallo,

        Also sozusagen handelt es sich um eine berufliche Weiter- Fortbildung, dann sind auch alle Kosten die mit dem Studium zusammenhängen Werbungskosten.
        Hat das Laptop410 € ohne Mehrwertsteuer gekostet, wird es auf 36 Monate abgeschrieben. Also im 1.Jahr anteilig der Monate
        Hier mal ein Link Fahrtkosten Studium
        http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/volle-fahrtkosten-auch-bei-langfristiger-fortbildung.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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