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steuerfr. verpflegungszusch. b. auswärtstätigkeit und pendlerpauschale wohnung/firma

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    steuerfr. verpflegungszusch. b. auswärtstätigkeit und pendlerpauschale wohnung/firma

    Hallo,

    Ich fahre 52km einfach zu meinem Arbeitsplatz.
    Zeitweise bin ich auf Montage, d.h. ich fahre Montags mit meinem eigenen PKW die 52km in die Firma, von dort aus fahre ich weiter mit Firmenwagen zur Baustelle. Dafür bekomme ich auch meine Spesen / steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit. Die Zeiten sind auch belegbar mit einer Monatszeitkarte.

    Dann gibt es Tage an denen ich die 52km in die Firma fahre und unverhofft auf Montage muss, bin auf Abruf oder habe Bereitschaft. Oder auch Tagesmontagen. Auch hier bekomme ich Spesen. Aber die Fahrten sind auf diesen Monatszeitkarten als Montage gekennzeichnet, man kann daraus nicht ersehen das ich Abends wieder heim gefahren bin und nächsten Tag wieder in die Firma und von dort aus z.B. auf zur nächsten Montage mit Firmenfahrzeug.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich kann nicht genau sagen an wie vielen Tagen ich morgens in die Firma fuhr, mit Sicherheit sind es auf jeden Fall 95 Fahrten a 52k. Aber rund 30-40 Fahrten kämen noch dazu zwecks "Tagesmontagen".
    Jetzt sind ja auf der Lohnsteuerbescheinigung die steuerfreie Verpflegungszuschüsse b. Auswärtstätigkeit von 2484€ aufgelistet. Errechnen kann ich da auch nichts, denn einmal waren es 6 euro, dann mal 12 euro oder 24.

    Wie kann ich jetzt meine Fahrten belegen? Meine Firma hilft mir da nicht wirklich weiter, sie können das auch nicht mehr nachvollziehen... heißt es und die Ausdrucke die ich bekomme, mit denen ist in der Hinsicht nicht viel anzufangen.

    Vielleicht habt ihr ein Tip für mich.
    Es dreht sich nur darum das ich einfach meine Pendlerpauschale für die getätigten Fahrten von Arbeitsstätte zur Firma angerechnet bekomme.

    VG Mike

    #2
    AW: steuerfr. verpflegungszusch. b. auswärtstätigkeit und pendlerpauschale wohnung/fi

    Hallo Mike,
    wenn ich dich recht verstehe, bist du immer von deiner Wohnung (W) zur regelmäßigen Arbeitsstelle (A) und anschliessend auf Montage gefahren.
    Die Abwesenheit in Stunden zählt deshalb immer nur von A an - 6, 10 oder mehr als 12h.
    Ich kann deine Firma schon verstehen, wenn sie keine Bescheinigung von (W) machen will!
    Gruss (S)stiller
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