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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    ich komme mit meiner Steuererklärung einfach nicht weiter :-(

    Ich arbeite in der "Personalreserve" und habe somit keine feste Arbeitsstelle (Einsatzwechseltätigkeit)
    Mein Einsatzort ändert sich normalerweise täglich, manchmal sogar 2x am Tag)

    Von meinem AG bekomme ich pro gefahrenem Kilometer (mit meinem eigenen PKW) 0,18 Cent erstattet. Auch eine Tagespauschale bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit wird mir mit 5 € pro Tag erstattet.

    Unter Punkt 18 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht nun der Betrag, den ich pauschalbesteuert vom AG erhalten habe. Wo nun gebe ich das in der StErkl. ein? Kann ich die Differenz von 0,12 € (zu den 0,30€ insgesamt) überhaupt noch ansetzen und die 1,00€ Diff bei der Tagespauschale? (Diese bekomme ich übringens steuerfrei erstattet -> Punkt 20) Falls ja, reicht es mein Fahrtenbuch an das FA zu schicken?

    Fragen über Fragen und bisher konnte mir leider niemand weiterhelfen - selbst die Mitarbeiter vom FA waren überfragt :-(


    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit

    Da hat dein AG Mist gebaut, du hast keine regelmäßige Arbeitsstätte und er bescheinigt solche als pauschalversteuert.
    Kläre das bitte mal mit dem AG!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeit

      die sagen das sei i.O. so rechnen die schon immer ab mit den Angestellten aus der Personalreserve.. O.o

      Kommentar


        #4
        AW: Auswärtstätigkeit

        Hallo,
        meine persönliche Meinung:
        dann lass die Zeilen in der LStB erstmal leer, gib deine Auswärtstätigkeiten ein und ziehe die Erstattungen ggfs. als steuerfrei ab.
        Mehr kann ich nicht raten, um die Plausi zu überlisten. Denn es ist mehr als unplausibel, was dein AG da veranstaltet.
        Zuletzt geändert von stiller; 27.09.2013, 17:19. Grund: persönliche Meinung
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Auswärtstätigkeit

          okay so werde ich es mal versuchen

          Vielen Dank für deine Hilfe

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