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Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

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    Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

    Hallo zusammen,

    wir haben am 31.05.2013 geheiratet und sind uns noch unsicher, wie wir das mit der Wahl der Steuerklassen machen. Meines Wissensstandes kann man die ja noch bis November ändern.

    Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und verdiene 1950,- EUR brutto, mein Mann ist gesellschaftender Geschäftsführer (zahlt keine Sozialabgaben) und verdient 4500,- brutto.
    Normal sagt man ja, der der mehr verdient, soll in Kl. V gehen, der andere in III oder gleich beide in IV / IV bleiben.

    Doch macht es nicht Sinn, dass ich auch als Geringverdiener in Klasse III gehe, da ich in näherer Zukunft auch mal Elterngeld beantragen werde, und dass ja vom Nettolohn berechnet wird... Das, was meinem Mann dann abgezogen wird, kriegen wir ja am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück.

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    #2
    AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

    Zitat von jobimuc Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    wir haben am 31.05.2013 geheiratet und sind uns noch unsicher, wie wir das mit der Wahl der Steuerklassen machen. Meines Wissensstandes kann man die ja noch bis November ändern.

    Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst und verdiene 1950,- EUR brutto, mein Mann ist gesellschaftender Geschäftsführer (zahlt keine Sozialabgaben) und verdient 4500,- brutto.
    Normal sagt man ja, der der mehr verdient, soll in Kl. V gehen, der andere in III oder gleich beide in IV / IV bleiben.

    Doch macht es nicht Sinn, dass ich auch als Geringverdiener in Klasse III gehe, da ich in näherer Zukunft auch mal Elterngeld beantragen werde, und dass ja vom Nettolohn berechnet wird... Das, was meinem Mann dann abgezogen wird, kriegen wir ja am Jahresende beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurück.

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Hallo jobimuc,

    bitte bei Google eingeben und alles lesen:

    www.focus.de › Finanzen › Steuern › Steuerklassen

    gez. Hagen - Gronert

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      #3
      AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

      Diesen Artikel kenne ich und der hat uns eben nicht weitergeholfen. Dieser rät, dass wir eben in IV (mein Mann) und III (Ich) gehen sollen. Meine Frage ist, ob es andersrum nicht mehr Sinn macht, weil ich als Geringverdienerin 12 Monate Elterngeld beantragen will und mit der höheren Steuerklasse ja auch weniger Netto bekommen, d.h. damit auch weniger Elterngeld.

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        #4
        AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

        Hallo,

        Du hast die Steuerklassen verwechselt.
        Der besser verdienende in Klasse III, der schlechter Verdienende in V.
        Die von dir erwähnte Kombination III/IV gibt es überhaupt nicht.
        Gib doch einfach mal -Steuerklassenwahl- ein. Und nicht solche Seiten von Focus und ähnliche.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

          Es gibt auch offizielle Hinweise der Finanzverwaltung, z. B. hier:

          http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/pb/site/pbs-bw-fa/get/documents/mfw/PB5Documents/pdf/2/23612306%20AT_Steuerklassenwahl%281%29.pdf

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            #6
            AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

            Zitat von jobimuc Beitrag anzeigen
            Diesen Artikel kenne ich und der hat uns eben nicht weitergeholfen. Dieser rät, dass wir eben in IV (mein Mann) und III (Ich) gehen sollen. Meine Frage ist, ob es andersrum nicht mehr Sinn macht, weil ich als Geringverdienerin 12 Monate Elterngeld beantragen will und mit der höheren Steuerklasse ja auch weniger Netto bekommen, d.h. damit auch weniger Elterngeld.
            Hallo jobimuc,

            eine Steuerberatung darf hier nicht angeboten werden. Vielleicht hilft das
            ein bisschen weiter:

            Quelle:
            www.focus.de › Finanzen › Steuern › Steuerklassen

            Nicht voreilig wechseln. Völlig egal ist die Entscheidung für die eine oder andere Kombination nicht. Sie beeinflusst die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld oder Elterngeld, die vom zuletzt gezahlten Nettoarbeitslohn abhängen. Arbeitnehmer mit Steuerklasse V erhalten deshalb geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Klasse III oder IV. Wer damit rechnet, in absehbarer Zeit eine Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen zu müssen, sollte sich deshalb vor dem Wechsel der Steuerklasse über die Auswirkungen informieren, zum Beispiel beim zuständigen Sozialleistungsträger.

            gez. Hagen - Gronert

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              #7
              AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

              Hallo,

              mehr Infos gibt es hier:

              www.bundesfinanzministerium.de/2012-11-27-merkblatt-Steuerklasse

              gez. Hagen - Gronert
              Zuletzt geändert von ; 01.10.2013, 12:41. Grund: kleines h bei Hagen vergrößert zu ~ H ~

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                #8
                AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

                Hallo,

                Denk daran Progressionsvorbehalt beim Elterngeld
                z.Bsp hier
                http://www.geldsparen.de/sparen/Geld/progressionsvorbehalt-wann-das-elterngeld-versteuert-werden-muss.php

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

                  man muss jetzt unterscheiden. Steuerlich ist es auf jeden Fall unterm Jahr günstiger, wenn dein Mann die III und du die V nimmt. Aber egal welche Steuerklasse, das gleicht sich am Ende des Jahres bei der Steuererklärung aus.

                  Für Lohnersatzleistungen ist in der Tat das Nettoeinkommen maßgebend. Also wäre es hierfür vorteilhaft, wenn Du die III und dein Mann die V hat. Ob euch das netto im Monat dann reicht, müsst ihr mal überschlagen.

                  Fürs Elterngeld ist zu beachten, dass es hier eine Gesetzesänderung gab und Steuerklassenwechsel nur noch sehr eingeschränkt berücksichtigt werden. Man muss das schon ganz am Anfang der Schwangerschaft machen, wenn sich das noch auswirken soll.

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                    #10
                    AW: Wahl der Steuerklassen nach Eheschließung

                    Hallo,

                    hier ein Link zur Steuerklassenwahl beim Elterngeld.

                    http://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/


                    Tschüss

                    adamk.

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