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Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

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    Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

    Hallo ich recherchiere seit Stunden , jedoch finde ich keine richtige Antwort auf mein Problem. Ich studiere seit Oktober 2010 , davor habe ich eine Ausbildung gemacht, weshalb ich die Studiengebühren etc. als Werbungskosten absetzen kann.

    Im ersten Semester 2010 hatte ich somit ein Verlustvortrag von -750 Euro .

    Im Jahr 2011 kumulierten sich die Werbungskosten ( Studiengebühren, Laptop und andere Aufwendungen ) auf ca -1700 Euro , jedoch habe ich im Sommer einen Ferienjob gemacht bei dem ich ca 4000 Euro Brutto verdient habe.

    1.Ist es richtig , dass ich die - 1700 mit den 4000 gegen gerechnet werden und somit gar kein Verlustvortrag für das Jahr 2011 entsteht?

    2. Was passiert mit den 750 Euro aus dem Jahr 2010 sollte diese Summe im Bescheid 2011 auftauchen ( tut es nämlich nicht ) ? dh - 1700 - 750 = -2450

    -2450 + 4000 = positive Einkünfte dh Werbungskosten gleich 0 ???

    oder kann ich die 750 später im Berufsleben geltend machen .

    Wenn ich jetzt einen 400 Eurojob nachgegangen wäre , hätte ich gar keine steuerpflichtigen Einnahmen und somit einen Verlustvortrag von fast 2500 Euro ?


    3. Ist es egal ob es sich bei dem Ferienjob um eine kurzfristige Beschäftigung gehandelt hat oder nicht ? Wenn ich Steuern für Einkünfte zahlen muss, dann werden diese automatisch mit den Werbungskosten gegen gerechnet ?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

    1. ein pauschal versteuerter Minijob hat nichts in der Steuererklärung verloren.

    2. Richtig ist, dass eine Verlustvortrag nur entstehen kann, wenn die Werbungskosten höher sind als die normal versteuerten (also eben nicht Minijob) Einnahmen. Sind die Werbungskosten niedriger, entsteht kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte und damit auch kein Verlustvortrag.

    Also Antwort Frage 1 ja.

    Die 750 Euro für 2010 könnten ein Verlustvortrag sein, soweit 2010 ganzjährig (!) keine Einnahmen erzielt wurden. Hierfür wäre ggf. noch eine Erklärung abzugeben. Oder haben Sie schon einen Bescheid 2010? Allerdings würden die auch mit den verbleibenden positiven Einnahmen 2011 verrrechnet, so dass für 2012 nichts übrig bliebe.

    Wenn sie nicht gearbeitet hätten (oder nur auf pauschal versteuertem Minijob), hätte es einen Verlustvortrag geben können. Also Frage 2 ja.

    Das Wort kurzfristige Beschäftigung sagt nichts über die Steuerpflicht. Entscheidend ist, ob normal über Steuerklassen oder über Pauschalversteuerung abgerechnet wird. Es werden auch nicht Steuern mit Werbungskosten verrechnet, sondern Einnahmen.

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      #3
      AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

      Vielen Dank . Ist sicher nicht das was ich hören wollte, aber ich muss wohl damit leben. Hätte ich im Sommer keinen steuerpflichtigen Ferienjob ,auch 2012 , gemacht sondern nur Minijob das ganze Jahr über, dann hätte ich jetzt ca. 4000 Euro Verlustvortrag . So habe ich nichts.

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        #4
        AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

        naja nichts. Immerhin 4.000 Euro (+ 2012) verdient, die ja insgesamt steuerfrei bleiben.

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          #5
          AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

          Hallo,
          wer kann mir helfen. Mir ist nicht ganz klar ob sich bei mir ein Verlustvortrag ergibt.

          Also, für 2012 (bisher keine Steuererklärung abgegeben):

          - Werbungskosten (Zweitstudium) über 900€ nachweisbar

          - das ganze Jahr als stud. Hilfskraft gearbeitet (Bruttolohn ca. 4100€, davon wurden aber nur (laut elektr. Lohnsteuerbesch.) Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abgezogen. (Einkommen jeden Monat <400€)

          Meine Frage nun:
          Werden die Einnahmen des Hiwi-Jobs mit den Werbungskosten verrechnet oder lohnt sich ein ein Antrag auf Verlustvortrag, welcher dann 900€ für 2012 betragen würde?

          Dankeschön.

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            #6
            AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

            Zitat von bmn Beitrag anzeigen
            Meine Frage nun:
            Werden die Einnahmen des Hiwi-Jobs mit den Werbungskosten verrechnet
            Natürlich, auch wenn es mit dem Ausstellen elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen durch AG nichts zu tun hat.

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              #7
              AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

              Laut Aussage meines Finanzamtes werden alle Einnahmen bei denen Du eine Lohnsteuerkarte abgibst verrechnet. Die einzige Möglichkeit Werbungskosten mitzunehmen ist ein 400 Euro Job bei dem der Arbeitgeber diese Pauschalsteuer entrichtet.

              Habe damals paar Tage gebraucht um mich nicht mehr darüber zu ärgern , dass ich es nicht vorher gewusst habe. Ist wohl besser Schulden zu machen als arbeiten zu gehen , die Zinsen kannst auch als Werbungskosten absetzen

              VG
              Daniel

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                #8
                AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

                Ok, danke, dann lohnt sich das also nicht. Schade.

                Aus den vorherigen Post war ich mir nicht sicher, ob das nicht auch als Minijob duchgeht und ich demnach einen ein Verlustvortrag ergibt.

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                  #9
                  AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

                  nur bei einem pauschal versteuerten Minijob. Sobald auf Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet wird, wird mit vorweggenommenen Werbungskosten verrechnet.

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                    #10
                    AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

                    Habe ich das nicht genauso erwähnt ?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Werbungskosten Zweitstudium Unsinn !???

                      ich hörte aus der Vewrwendung des Wortes "Minijob" noch Zweifel raus und wollte nochmal klarstellen.

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