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Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

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    Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

    Hallo!

    Ich bin total neu auf dem Steuergebiet. Zählen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer eigentlich mit zur Einkommensteuer?

    Wenn ich mit einem Rechner (http://www.nettolohn.de/ oder http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html) mein Gehalt ausrechne, sind beide in der Einkommensteuer enthalten.

    Wenn ich hier (http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php) ausrechne, werden Einkommensteuer, Soli und Kirche jeweils zusammen addiert.

    Was ist denn nun richtig?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Melanie
    Zuletzt geändert von melli78; 13.10.2013, 13:13.

    #2
    AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

    Zitat von melli78 Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Ich bin total neu auf dem Steuergebiet. Zählen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer eigentlich mit zur Einkommensteuer?

    Wenn ich mit einem Rechner (http://www.nettolohn.de/ oder http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html) mein Gehalt ausrechne, sind beide in der Einkommensteuer enthalten.

    Wenn ich hier (http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php) ausrechne, werden Einkommensteuer, Soli und Kirche jeweils zusammen addiert.

    Was ist denn nun richtig?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Melanie

    Hallo Melanie,

    IMHO ~ ja ~

    gez. Hagen - Gronert

    Kommentar


      #3
      AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

      Hallo,

      der Soli und die Kirchensteuer sind abhängig von der Einkommensteuer und Anzahl der Kinder.
      Soli beträgt normalerweise 5,5 % der Est.
      KiSt je nach Bundesland 8% oder 9% der Est

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

        Ich hab mal http://www.nettolohn.de/ ausprobiert. Dort werden Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer einzeln vom Gehalt abgezogen. Denn der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sind natürlich keine Einkommensteuer.

        Sie werden natürlich mit der Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Berechnungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer ist die Einkommensteuer.

        Kommentar


          #5
          AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

          Okay danke schön!

          Ich glaube, diese Rechner im Internet berücksichtigen es nicht, wenn man ein Bruttojahreseinkommen von über 52.882 Euro hat. Dann gilt ja eine andere Berechnung laut Bundesministerium der Finanzen (https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/ekst.jsp):


          Formel nach §32a EStG
          a) bis 8.130 Euro:

          ESt=0

          b) von 8.131 Euro bis 13.469 Euro:

          ESt=(933,70*Y + 1.400)*Y
          Y=(zvE - 8.130)/10.000

          c) von 13.470 Euro bis 52.881 Euro:

          ESt=(228,74*Y + 2.397)*Y + 1.014
          Y=(zvE - 13.469)/10.000

          d) von 52.882 Euro bis 250.730 Euro:

          ESt=0,42*zvE - 8.196

          e) ab 250.731 Euro:

          ESt=0,45*zvE - 15.718

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            #6
            AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

            Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaach!!!!!

            Ich Dumpfbacke!

            Ich habe es versäumt, zwischen LOHNsteuer und EINKOMMENsteuer zu unterscheiden! Ich habe natürlich nur Einkommen aus unselbständiger Arbeit, so dass für mich nur die LOHNsteuerberechnung gilt!

            Sorry für die Aufregung und danke nochmals!!!!

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              #7
              AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

              Hallo Melanie,

              die Berechnung der Einkommensteuer erfolgt nach den von Ihnen aufgeführten
              Formeln. Soli. und KiSt. werden anschließend auf Grundlage der festzusetzenden
              Einkommensteuer ausgerechnet und bilden dann letztendlich die Einkommensteuer.
              ( Vorauszahlungen und gezahlte Abgaben, z.B. KEST- und Solidaritätsabgabe,
              werden bei der zu zahlenden Einkommensteuer berücksichtigt)

              gez. Hagen - Gronert

              Kommentar


                #8
                AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

                Vielen Dank!

                Ich habe aber wie schon gesagt die falsche Berechnungsmethode zugrunde gelegt.

                Dieser Gehaltsrechner (http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm) scheint mir dafür sehr gut und zuverlässig.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

                  Diese Gehalts- und Nettolohnrechner sind ALLE gleich.
                  Warum und besonders worin sollten sie sich unterscheiden.
                  Eine Lohngrenze gibt es meines Wissens bei keinem. Warum sollte die Berechnung nur einschließlich 52881 gehen.
                  Die Formeln, die du angeführt hast beziehen sich einzig auf die Lohnsteuer.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

                    Man muss im übrigen zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer unterscheiden.

                    Die Lohnsteuer regelt den Lohnsteuerabzug eines Arbeitnehmers.

                    Die Einkommensteuer wird erst nach Abgabe einer Steuererklärung vom Finanzamt im steuerbescheid ermittelt. Wobei hier dann die bereits gezahlte Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet wird.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zählen Soli und Kirchensteuer mit zur Einkommensteuer??

                      Hallo Melanie,

                      die Gehaltsrechner, die Du benutzt hast, sind da vielleicht ein bischen irritierend. Ich benutze immer den Steuerrechner von wikifinanzen unter http://www.wikifinanzen.de/rechner/gehaltsrechner.html, da wird der Zusammenhang zwischen Soli, Kirchensteuer und der "Einkommensteuer" klar. Genaugenommen handelt es im Lohnsteuerabzugsverfahren nämlich erst einmal um die "Lohnsteuer" als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ein Gehaltsrechner bildet eben genau diese ab. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sind davon unabhängig, dies sieht man im Gehaltsrechner von wikifinanzen an den separierten Positionen. Und unter Steuererklärung (http://www.wikifinanzen.de/steuer/steuererklaerung.html) findest Du dort beschrieben was wie in die Steuererklärung rein muss.

                      Beste Grüße
                      Der Steuerfuchs

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