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Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

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    Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

    Zu meiner Situation:

    Ich bin Studentin, freiwillig pflichtversichert (155 € / Monat) und arbeite seit dem 1. Januar auf meine Lohnsteuerkarte (Minijob 450 €).

    Im März des laufenden Kalenderjahres kam ein weiterer Job durch die Uni hinzu. Den habe ich auf Lohnsteuerklasse 6 angemeldet. (540 €/ Monat) - davon wurden mir immer nur 436 € ausgezahlt.

    Nun meine Frage: Ich habe bereits erfahren, dass ich unter dem Freibetrag liege ( habe nicht sofort 540 € ab März verdient, sondern die Stunden wurden ab Juli aufgestockt - egal- ). Bekomme ich etwas wieder?
    Kann ich zustäzlich meine Studiengebühren (120 € / Semester), sowie Arbeitsmaterial (Laptop, Microsoft Office, Druckerpatronen, Papier, Desktop PC) zusätzlich absetzen?

    Herzlichen Dank für all die Antworten die folgen werden.

    #2
    AW: Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

    Wenn Du sonst keine Einkünfte hast dann bekommst Du alles wieder.

    Kannst Du übrigens mit ElsterFormular auch ausrechnen. Näherungsweise auch mit der aktuellen Version für 2012.

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      #3
      AW: Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

      >>>und arbeite seit dem 1. Januar auf meine Lohnsteuerkarte (Minijob 450 €).


      diese Aussage ist widersprüchlich. Entweder war es ein Minijob oder es war Arbeitslohn auf "Lohnsteuerkarte".
      Mfg

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        #4
        AW: Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        >>>und arbeite seit dem 1. Januar auf meine Lohnsteuerkarte (Minijob 450 €).


        diese Aussage ist widersprüchlich. Entweder war es ein Minijob oder es war Arbeitslohn auf "Lohnsteuerkarte".

        Die Aussage ist nicht widersprüchlich.

        Die Minijob-Zentrale gibt dazu folgenden Hinweis:

        Wählt der Arbeitgeber für einen Minijob nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen, zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I (Alleinstehende), II (bestimmte Alleinerziehende mit Kind) oder III und IV (verheiratete Arbeitnehmer/innen) fällt für das Arbeitsentgelt bis 450 Euro keine Lohnsteuer an; bei den Lohnsteuerklassen V oder VI erfolgt hingegen schon bei geringen Arbeitsentgelten ein Steuerabzug.

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          #5
          AW: Erste Steuererklärung als Studentin mit zwei Jobs

          Hallo maischy,

          wenn es ein richtig pauschalbesteuerter Minijob ist, gehört der gar nicht in die Steuererklärung mit der Pauschalierung ist alles abgegolten. Hast du auf Lohnsteuerkarte mit 450 Euro-Basis gearbeitet, muss er angegeben werden.
          Wiederbekommen kannst du natürlich im Höchstfall nur die Lohnsteuer, die du gezahlt hast.

          Tschüß

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