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Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

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    Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

    Wegen Gewerbeanmeldung einer Photovoltaikanlage muß die UStVA - monatlich!? - trotz einem Bagatellbetrag von € 6,30 abgegeben werden.
    Die Dauer dafür ist auf drei Jahre festgelegt.
    Wie kann das vorzeitig auf Jahresmeldung umgestellt werden.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

    Die ersten beiden K a l e n d e r j a h r e müssen die Voranmeldungen monatlich abgegeben werden. Wenn Du im Dezember begonnen hast also 2013 und 2014.

    Einzige Alternative: die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und auf die Vorsteuererstattung verzichten.

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      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

      Zitat von bmniedenzu Beitrag anzeigen
      Wegen Gewerbeanmeldung einer Photovoltaikanlage muß die UStVA - monatlich!? - trotz einem Bagatellbetrag von € 6,30 abgegeben werden.
      Die Dauer dafür ist auf drei Jahre festgelegt.
      Wie kann das vorzeitig auf Jahresmeldung umgestellt werden.
      Hallo bmniedenzu,

      IMHO, sprechen Sie darüber mit der/-m Sachbearbeiterin/-er Ihres zuständigen
      Finanzamtes, um auf eine Jahresmeldung umstellen zu dürfen.
      Vielleicht kann das Finanzamt, wegen dem geringen Betrag, eine Änderung
      genehmigen.

      gez. Hagen - Gronert

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        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

        Das kann nicht umgestellt werden, da es der Gesetzgeber genau so will (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei der Vorsteuererstattung konnte es Ihnen vermutlich nicht schnell genug gehen, aber wenn Sie zahlen sollen...

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          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

          Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
          Das kann nicht umgestellt werden, da es der Gesetzgeber genau so will (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei der Vorsteuererstattung konnte es Ihnen vermutlich nicht schnell genug gehen, aber wenn Sie zahlen sollen...
          Guten Tag InsideFA,

          Ihre Info entspricht dem geltenden UStG. Bedauerlich, dass auf Antrag bei einem
          Bagatellbetrag keine Umstellung erfolgen kann. Gibt es dafür keinen
          Ermessensspielraum?

          Vielen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag.

          gez. Hagen - Gronert

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            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

            Hallo,

            der Gesetzgeber hat bei dieser Regelung eigentlich was positives im Sinn gehabt, nämlich Neugründern die oft Anlaufverluste haben, die Chance zu geben schnell für Investitionen die Vorsteuer erstattet zu bekomnmen und das wird durch die monatliche Abgabepflicht gewährleistet. Die vielen "Photovoltaik-Unternehmer" haben eben nur einmalig eine Erstattung und dann meist einen festen "Mini"-Betrag zu entrichten.

            Tschüß
            Zuletzt geändert von holzgoe; 09.12.2013, 14:49. Grund: Korrektur Rechtschreibungt

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo,

              der Gesetzgeber hat bei dieser Regelung eigentlich was positives im Sinn gehabt, nämlich Neugründern die oft Anlaufverluste haben, die Chance zu geben schnell für Investitionen die Vorsteuer erstattet zu bekomnmen und das wird durch die monatliche Abgabepflicht gewährleistet. Die vielen "Photovoltaik-Unternehmer" haben eben nur einmalig eine Erstattung und dann meist einen festen "Mini"-Betrag zu entrichten.

              Tschüß

              Guten Tag holzgoe,

              Dankeschön für Ihren Beitrag. Ihre Erklärung ist sehr interessant.

              Mit freundlichen Grüßen
              H a g e n - G r o n e r t

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                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
                Das kann nicht umgestellt werden, da es der Gesetzgeber genau so will (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei der Vorsteuererstattung konnte es Ihnen vermutlich nicht schnell genug gehen, aber wenn Sie zahlen sollen...
                Toller Beitrag.Wirklich.Sehr verehrter Herr Kommentator.
                Falls Sie das nicht verstanden haben.Hier geht es um den Aufwand der regelmäßigen
                - hier jahrelangen Bagatellbetrag - monatlichen Zahlung.Außerdem nur Online über Elster.Könnte ja ein Problem zur Meldungsabgabe geben.Aber warscheinlich gibt es das nicht.....

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                  Hier geht es um den Aufwand der regelmäßigen
                  - hier jahrelangen Bagatellbetrag - monatlichen Zahlung.
                  Die monatliche Meldung für max. 2 Jahre sollte keinen (unvertretbaren) Aufwand darstellten, die Fomulardaten des Vormonates können ja im ElsterOnline-Portal hochgeladen werden.
                  Und falls wirklich monatlich der gleiche Betrag zu überweisen ist, kann ja ein Dauerauftrag eingerichtet werden bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilt werden.
                  UserElster

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                    Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
                    Die monatliche Meldung für max. 2 Jahre sollte keinen (unvertretbaren) Aufwand darstellten, die Fomulardaten des Vormonates können ja im ElsterOnline-Portal hochgeladen werden.
                    Und falls wirklich monatlich der gleiche Betrag zu überweisen ist, kann ja ein Dauerauftrag eingerichtet werden bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt erteilt werden.
                    Danke für die fundierte Antwort. Sehr erfreulich.
                    Zum ersten: Ist bekannt und wird gemacht.
                    Den zweiten Vorschlag nehme ich mit Vorfreude gerne an.
                    Ausgang wird reportet.
                    fGruß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                      Also, mal absehen davon, dass die Frage wenig mit Elster zu tun hat...

                      Wenn man ein Unternehmen neu gründet hat man keine andere Wahl. Das Gesetz lässt dies nicht zu. Wenn ein Amt einem Betreiber einer PV-Anlage etwas anderes erlaubt, dann würde es gegen geltendes Recht verstoßen. Sowas kann das Amt aber in der Regel schon deshalb nicht machen, weil die EDV in den meisten Bundesländern so programmiert ist, dass man bei Neugründungen in der ersten zwei Jahren keine andere Zahlungsweise als die monatliche speichern kann.

                      Warum nun der ganze Spaß ?

                      Nun, die Aussage "damit man als Unternehmensgründer schnell an sein Geld kommt" ist allenfalls ein Nebeneffekt. Die Begründung bei der damaligen Gesetzesänderung (zum 01.01.2002) war damals, dass man nicht wollte, dass sich Unternehmen die Zahlungsweise zu Beginn "aussuchen" dürfen. Hat man eine niedrige oder keine Zahllast angegeben, konnte man sagen: Ich mache keine UStVAen, sondern nur eine Jahreserklärung. Damals war die prognostizierte Zahllast maßgeblich.

                      Das hatte leider negative Folgen. Viele Neugründungen waren damit für eine sehr lange Zeit "vom Schreibtisch verschwunden". Werte bekam man teilweise erst nach über einem Jahr (Dank Fristverlängerungsanträgen für Jahreserklärungen usw.). Man wollte die Firmen von Anfang an etwas mehr "unter Beobachtung" haben. Schlicht und ergreifend um Steuerbetrug und Steuerausfall etwas einzudämmen. Ob da nicht auch eine zwangsweise vierteljährliche (!) Abgabe ausgereicht hätte... ...aber das ist eine andere Sache.

                      In vielen Ämtern kann eine s.g. "Aussetzung der Überwachung" gesetzt werden. Das bedeutet, dass man nur dann eine UStVA macht, wenn auch Umsätze angefallen sind. Macht man typischerweise bei Eisdielen in der Winterzeit.

                      Nun ist es aber nunmal so, dass die PV-Anlagen-Betreiber mittlerweile JEDEN Monat Umsätze haben (wenn auch "verschwindend" geringe). Folglich muss man in den sauren Apfel beißen und in den ersten beiden Kalenderjahren (also mindestens also 13 Monate bei Gründung im Dezember) die monatlichen UStVAen machen.
                      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                        Guten Tag JamesBondoo7,

                        vielen Dank für Ihren ausführlichen Beitrag.

                        Die Erklärung von holzgoe ist bürgerfreundlich und bedeutet, wie Sie es
                        JamesBondoo7 erwähnen, ein positiver Nebeneffekt.

                        Mal abgesehen, dass die Frage nur wenig mit ELSTER zu tun hat, danke ich
                        Ihnen für Ihre Ausführungen.

                        Resümee:

                        Ihre Darstellung erklärt für dieses Tema die fiskalische Strategie.


                        gez. Hagen - Gronert

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                          "Ihre Darstellung erklärt für dieses Tema die fiskalische Strategie. "

                          Wenn Sie meinen. Für mich kommt es drauf an was Sie unter "fiskalische Strategie" verstehen. Ich nenne das einfach Willen des Gesetzgebers. Ich habe damals die Änderung von § 18 UStG und deren Begründung "live" mitbekommen und kann ganz klar versichern, dass man genau diesen Zweck verfolgte und eben nicht die frühzeitige Auszahlung evtl.Vorsteuerüberschüsse.
                          Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                            Hallo JamesBondoo7,

                            vielen Dank für Ihre Antwort.

                            ~~~~~~~~~~~~~~~~~~ fiskalische Strategie ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

                            IMHO; meine Definition:

                            Finanzpolitisches geplantes Vorgehen > für staatliche Erhebungen von Steuergeldern
                            (Grundlage Steuergesetze) > zur Verwendung und Regulierung des Staatshaushaltes.

                            Fiskus > Finanzamt < ausführendes Organ.

                            gez. Hagen - Gronert

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe

                              Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
                              "Ihre Darstellung erklärt für dieses Tema die fiskalische Strategie. "

                              Wenn Sie meinen. Für mich kommt es drauf an was Sie unter "fiskalische Strategie" verstehen. Ich nenne das einfach Willen des Gesetzgebers. Ich habe damals die Änderung von § 18 UStG und deren Begründung "live" mitbekommen und kann ganz klar versichern, dass man genau diesen Zweck verfolgte und eben nicht die frühzeitige Auszahlung evtl.Vorsteuerüberschüsse.

                              Guten Abend JamesBondoo7,

                              Ihre Definition:
                              Ich nenne das einfach Willen des Gesetzgebers.

                              ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ ~~


                              IMHO:

                              Der Wille des Gesetzgebers ist das Resultat einer ~~~ fiskalischen Strategie ~~~

                              Erläuterung: ~ fiskalische Strategie ~ Resultat: die Steuergesetze ~ Wille des
                              Gesetzgebers

                              Umsetzung in der Praxis: ~ taktische Anwendung der Steuergesetze
                              durch ausführendes Organ ~ Fiskus (Finanzamt)

                              Ihr ausgezeichneter Beitrag zu ~ Umsatzsteuervoranmeldung für Kleingewerbe ~
                              ist eine hilfreiche Erklärung für die Unternehmensgründer.

                              gez. Hagen - Gronert

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