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Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

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    Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

    Hallo zusammen,

    es ist ja scheinbar nicht möglich eine fondgebundene Lebensversicherung / Rentenversicherung in der Steuererklärung anzugeben.
    In meiner Lebensversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung inbegriffen. Darf diese getrennt in der Erklärung angegeben werden? Sie wird zumindest einzeln in der Jahresinformation aufgeführt. Also das wäre dann (Formular von 2009) in der Vorsorgeaufwendung Zeile 17 oder?
    Ein Versuch die Lebens- und die Rentenversicherung ebenfalls in Zeile 19 anzugeben wäre aussichtslos oder?
    Was für eine Haftpflicht ist in Zeile 18 gemeint? Darf da meine normale Familienhaftpflicht + KFZ-Haftpflicht mit angegeben werden?

    Danke und Gruß,
    jaypatto

    #2
    AW: Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

    haftpflicht, ja Familien und Kfz, ohne hausrat und kasko

    Leben nur, wenn vor dem 01.01.05 abgeschlossen (z. 19/20)

    Berufsunfähigkeit ja Z 17, ggf. rausrechnen.

    2009 verjährt zum 31.12.13, wird also Zeit.

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      #3
      AW: Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

      Hallo jaypatto,

      Zeile 17 passt für den BU Beitrag
      Zeile 18 kommt Privat- und Kfz-Haftpflicht rein
      Erfüllt deine Lebensversicherung die Voraussetzungen, die da dranstehen ? Also Laufzeitbeginn vor dem 01.01.2005 ?

      Die Angaben sollten schon immer der Wahrheit entsprechen. Das Finanzamt kann jederzeit für eingetragene Beträge Nachweise anfordern.

      Tschüß

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        #4
        AW: Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

        Ja ich bin spät dran :-) Bin aber eigentlich auch schon fast fertig.
        Danke für die Info.
        Die Renten- und die Lebensversicherung wurden vor dem Datum abgeschlossen, es handelt sich aber um Fondgebundene. Ich dachte die darf ich nur angeben, wenn es sich um Riester handelt. die beiden haben leider nichts mit Riester zu tun.

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          #5
          AW: Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

          Bzgl. Nachweis: ich gebe immer alles ab. Sollte etwas fehlen tuts der Kontoauszug.
          Nur den Versicherungsbegin hab eihc jetzt "von Hand" auf eine Extaaufstellung angegeben. So ein Zusatzblatt lege ich jedes mal bei. Bisher hatte ich das Aber wohl falsch ausgefüllt.
          Manchmal wünscht man sich Rückmeldung vom Finanzamt (konstruktiv, nicht schmerzhaft... :-) )

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            #6
            AW: Fondgebundene Renten- und Lebensversicherung inkl. Berufsunf.

            Wenn du eine konstruktive Rückmeldung willst:

            - fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen vor 2005 sind nicht absetzbar, soweit es kein Riester ist.

            - Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht und BU aber schon. Beschränkt.

            Das große Aber wegen "beschränkt":
            Bis zum Veranlagungszeitraum 2009 betrug der Höchstbetrag für sonstigen Vorsorgeaufwand für einen allein veranlagten Arbeitnehmer bei 1500 Euro. Dazu zählen schonmal AN-Anteil zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Nur dann, wenn hierdurch die 1500 Euro noch nicht überschritten wurden (und ohne, dass ich die damaligen Beiträgssätze nachschauen möchte, redet man hier über ein Jahresbruttoeinkommen von irgendwas im Bereich 15 bis 17 Tausend Euro), macht das Angeben von Beiträgen zu Haftpflicht, BU etc. überhaupt Sinn. Sonst darf man sich erfreuen, dass man ganz viele Belege kopiert hat, die auch alle anerkannt wurden, und im Steuerbescheid steht dann sonstiger Vorsorgeaufwand: ganz große Zahl, davon absetzbar: 1500, der Rest war für die Katz.

            Seit 2010 ist es etwas komfortabler, der Basisanteil der KV- und PV-Beiträge wird voll anerkannt, ansonsten beträgt die Höchstgrenze nun 1900 Euro, aber das Prinzip bleibt: Wenn man mit dem Eigenanteil zu Kranken-/Pflegeversicherung alleine oder zusammen mit dem AN-Anteil zur ALV schon die Grenze überschreitet, kann man sich die Arbeit sparen, in den Unterlagen der Haftpflicht zu wühlen.

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