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Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

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    Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

    Moin!
    Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2011 bekommen (ja, 2011 - ich war "etwas" spät dran ;-)), und leider fiel die Rückerstattung nicht so üppig aus wie nach der Elster Berechnung erwartet. Wenn ich ins Detail gehe, sehen die Zwischenwerte der Berechnung im Prinzip identisch aus, bis auf den einen Punkt:
    Bei der festzusetzenden Einkommensteuer wird im Bescheid ganz zum Schluß die Kapitalertragssteuer von 25% nach $32d Abs. 1 EStG hinzuaddiert, was mir auch logisch erscheint - die Kapitalerträge wurden an anderer Stelle noch nicht berücksichtigt. In der Berechnung in ElsterFormular finde ich dies aber nicht, so dass ich mir einige hundert Euro mehr Rückerstattung versprochen hatte - was mich natürlich beim Erhalt des Bescheides etwas ernüchtert hat.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Tipp, was ich falsch gemacht haben könnte?

    Gruß,
    Ekewel

    #2
    AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

    Hallo,

    >>>Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht

    Nee, habe ich eigentlich nicht.

    Ich vermute mal, dass du die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) beantragt hast, diese aber negativ ausgefallen ist, damit bleibt es bei den 25%.

    Du kannst jetzt mal etwas experimentieren und beispielsweise den Antrag weglassen, oder in bestimmten Fällen sogar die ganze Anlage KAP. Schau' dann mal, was Elster ausrechnet.

    Und stehen die bankseitig abgeführten Abgeltungsteuern nicht auch in der Tabelle? Das gleicht sich dann doch aus.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

      Zitat von Ekewel Beitrag anzeigen
      Moin!
      Ich habe meinen Einkommensteuerbescheid für 2011 bekommen (ja, 2011 - ich war "etwas" spät dran ;-)), und leider fiel die Rückerstattung nicht so üppig aus wie nach der Elster Berechnung erwartet. Wenn ich ins Detail gehe, sehen die Zwischenwerte der Berechnung im Prinzip identisch aus, bis auf den einen Punkt:
      Bei der festzusetzenden Einkommensteuer wird im Bescheid ganz zum Schluß die Kapitalertragssteuer von 25% nach $32d Abs. 1 EStG hinzuaddiert, was mir auch logisch erscheint - die Kapitalerträge wurden an anderer Stelle noch nicht berücksichtigt. In der Berechnung in ElsterFormular finde ich dies aber nicht, so dass ich mir einige hundert Euro mehr Rückerstattung versprochen hatte - was mich natürlich beim Erhalt des Bescheides etwas ernüchtert hat.

      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Tipp, was ich falsch gemacht haben könnte?

      Gruß,
      Ekewel

      Guten Abend Ekewel,

      haben Sie ~ Einkünfte aus Kapitalvermögen ~ in der Anlage KAP
      vorschriftsmäßig erklärt?

      In meinem Einkommensteuer-Bescheid sind auf der 1. Seite die
      ~ gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ~
      aufgeführt.

      Auf der 2. Seite sind die ~ Kapitalerträge ~ abzüglich ~ Sparer-Pauschbetrag ~
      aufgeführt.

      Auf der 2. Seite, wurde wie bei Ihnen, die Steuer für Kapitaleinkünfte berechnet.

      gez. Hagen - Gronert

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        #4
        AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

        Hallo,

        >>>haben Sie ~ Einkünfte aus Kapitalvermögen ~ in der Anlage KAP
        vorschriftsmäßig erklärt?

        dazu fällt mir noch was ein: Wurden die bereits abgeführten Steuern überhaupt erklärt? (KAP Zeile 49 ff)
        Wenn das vergessen wurde, kommt es natürlich zu einer nochmaligen Versteuerung der Kapitalerträge.

        Obwohl, auch dann sollte die Elsterberechnung mit dem Bescheid übereinstimmen (dann halt beides falsch).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Ich vermute mal, dass du die Günstigerprüfung (KAP Zeile 4) beantragt hast, diese aber negativ ausgefallen ist, damit bleibt es bei den 25%.

          Du kannst jetzt mal etwas experimentieren und beispielsweise den Antrag weglassen, oder in bestimmten Fällen sogar die ganze Anlage KAP. Schau' dann mal, was Elster ausrechnet.

          Und stehen die bankseitig abgeführten Abgeltungsteuern nicht auch in der Tabelle? Das gleicht sich dann doch aus.

          Stefan
          Wow, danke für die superschnelle Antwort! Günstigerprüfung hatte ich nicht angeklickt, sondern Überprüfung des Steuereinbehalts. Macht allerdings keinen Unterschied. Inzwischen ist mir auch aufgegangen, dass vielleicht der Fehler nicht bei der Elster Berechnung liegt, sondern beim Finanzamt - schließlich haben die Banken ja die 25% schon abgeführt, wo der Freistellungsauftrag nicht ausreichte. Hier werden mir jetzt ja nochmal 25% abgezogen.. Ich habe übrigens das Ergebnis vom Finanzamt exakt nachstellen können, indem ich in KAP Zeile 7 unter "korrigierte Beträge" den gleichen Wert eingetragen habe wie in "Beiträge laut Steuerbescheinigung". Übermittelt habe ich allerdings eine 0 in dem Feld, was m.E. auch richtig ist.
          Muss mich wohl doch nochmal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen...

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            #6
            AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            >>>haben Sie ~ Einkünfte aus Kapitalvermögen ~ in der Anlage KAP
            vorschriftsmäßig erklärt?

            dazu fällt mir noch was ein: Wurden die bereits abgeführten Steuern überhaupt erklärt? (KAP Zeile 49 ff)
            Ach so, ja: in Zeile 49 steht genau der Betrag, der mir dann vom Finanzamt nochmal abgezogen wurde, nämlich die Summe der von den Banken abgeführten 25% Kapitalertragssteuer. Das müsste passen.
            EDIT: Es ist nicht genau der Betrag, sondern 2,8% mehr *Grübel*
            Zuletzt geändert von Ekewel; 19.12.2013, 22:32.

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              #7
              AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

              Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
              In meinem Einkommensteuer-Bescheid sind auf der 1. Seite die
              ~ gezahlte Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ~
              aufgeführt.

              Auf der 2. Seite sind die ~ Kapitalerträge ~ abzüglich ~ Sparer-Pauschbetrag ~
              aufgeführt.

              Auf der 2. Seite, wurde wie bei Ihnen, die Steuer für Kapitaleinkünfte berechnet.

              gez. Hagen - Gronert
              Auch Ihnen vielen Dank für die schnelle Antwort!
              Bei mir ist auf Seite 1 nichts von gezahlter Kapitalertragssteuer zu finden - hier scheint das Problem zu liegen. Da muss ich mich wohl nochmal eingehender mit beschäftigen.

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                #8
                AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

                Hallo Ekewel,

                in Anlage KAP Zeile 49, muss die ~bescheinigte~ einbehaltene Kapitalertragsteuer eingetragen werden.
                Der entsprechend ~bescheinigte~ einbehaltene Solidaritätszuschlag muss in Zeile 50 eingetragen werden.
                Die entsprechend ~bescheinigte~ Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer gehört in Zeile 51.

                Die einbehaltenen Steuern, werden dann auf Seite 1 des Steuerbescheides über
                ~Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag~ berücksichtigt.

                gez. Hagen - Gronert

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                  #9
                  AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

                  Hallo,

                  >>>Ich habe übrigens das Ergebnis vom Finanzamt exakt nachstellen können, indem ich in KAP Zeile 7 unter "korrigierte Beträge" den gleichen Wert eingetragen habe wie in "Beiträge laut Steuerbescheinigung".

                  Dann hat das Finanzamt offenbar deine Korrekturen nicht anerkannt.
                  Was war das denn? Und wie hast du das begründet?

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

                    Wenn als korrigierte Beträge 0 eingetragen wurde, ist ja klar, dass Elster so rechnet, dass es die gesamte Abgeltungssteuer zurück gibt, denn man erklärt ja, dass die von der Bank bescheinigten Kapitalerträge gar nicht existiert haben, und insofern die komplette Steuer von der Bank zu unrecht abgeführt wurde.

                    Wurde die Behauptung, dass man gar keine Erträge gehabt hätte, denn irgendwie begründet, oder war die Annahme einfach, dass mit 0 erklärt würde, dass es keine Korrekturen gibt?
                    Falls letzteres, war das ein kapitaler Denkfehler. Keine Korrekturen, Feld leer. Und einer der vielen Fälle, wo leer nicht dasselbe wie 0 ist.

                    Und was war überhaupt Intention, die Anlage KAP abzugeben?

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                      #11
                      AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

                      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                      Wenn als korrigierte Beträge 0 eingetragen wurde, ist ja klar, dass Elster so rechnet, dass es die gesamte Abgeltungssteuer zurück gibt, denn man erklärt ja, dass die von der Bank bescheinigten Kapitalerträge gar nicht existiert haben, und insofern die komplette Steuer von der Bank zu unrecht abgeführt wurde.

                      Wurde die Behauptung, dass man gar keine Erträge gehabt hätte, denn irgendwie begründet, oder war die Annahme einfach, dass mit 0 erklärt würde, dass es keine Korrekturen gibt?
                      Falls letzteres, war das ein kapitaler Denkfehler. Keine Korrekturen, Feld leer. Und einer der vielen Fälle, wo leer nicht dasselbe wie 0 ist.

                      Und was war überhaupt Intention, die Anlage KAP abzugeben?
                      DANKE! Das war die Lösung! Ich hatte eine Null eingetragen in der Annahme, dass das "keine Korrektur" bedeutet. (Übrigens hatte ich das getan, weil ElsterFormular mir "Es fehlt ein Eintrag" gemeldet hat, und dies weil ich fälschlicherweise weiter unten auch einen Eintrag korrigierte Beträge aus Versehen auf 0 gesetzt hatte.
                      ElsterFormular hat - anders als das Finanzamt ;-) - meinen Fehler natürlich nicht erkannt und "mir geglaubt", dass ich gar keine Kapitalerträge gehabt habe und zuunrecht KES abgeführt habe - und mir die gezahlte KES sozusagen rückerstattet.

                      Also ist leider doch der Schrieb vom Finanzamt richtig und ich bekomme deutlich weniger zurück als ich dachte.

                      Thema gelöst, Danke an alle Helfer!

                      Übrigens, die Anlage KAP habe ich abgegeben, weil ich den Sparerfreibetrag nicht vollständig ausgenutzt habe. Das hat mir immerhin mächtige 11€ mehr Rückerstattung beschert - ein schlechter Stundenlohn für den Aufwand ;-)

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                        #12
                        AW: Steuer auf Kapitalerträge nach $32d Abs. 1 bei Berechnung nicht berücksichtigt

                        Hallo Ekewel,

                        vielen Dank für Ihren Beitrag. Neysee hat wirklich hilfreich argumentiert. Ich
                        hatte leider seinen Beitrag nur flüchtig gelesen. Durch Ihren letzten Beitrag Ekewel,
                        wurde mir bewusst, wie relevant eine gründliche Analyse der Sachlage ist.

                        Es ist erfreulich, dass in diesem Forum Benutzer Antworten kontrollieren,
                        um gegebenenfalls hilfreiche Ergänzungen anbieten zu können.

                        Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei allen Benutzern bedanken, welche
                        auch mir schon oft geholfen haben.

                        gez. Hagen - Gronert

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