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Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren

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    Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren

    Hallo zusammen,

    wenn ich festgestellt habe, dass ich wegen eines Fehlers in meiner Software (Fehlkonfiguration) eine zu hohe EÜR abgegeben habe und damit zu viel Steuern gezahlt habe, kann ich das noch korrigieren, bzw. wie lange kann ich das noch machen?
    Der Fehler war in der 2011er und es macht schon einiges an Geld aus!

    Hat mir jemand einen Tipp / eine Vorgehensweise?

    Danke schon mal!

    Gruß Merkanti

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren

    Du h a s t zu viel Steuern bezahlt? Dann hast Du also schon den Bescheid? Wann hast Du den bekommen? Ist die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen?

    Wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung steht und die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist dann ist es leider zu spät.

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren

      Ich habe den vorläufigen Bescheid am 1.3.2013 bekommen. Das heißt, die Zeit von 1 Monat ist abgelaufen.
      Ich werde trotzdem morgen beim Finanzamt anrufen und fragen, was ich machen kann!
      Gruß und gute Nacht!
      Merkanti

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        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung nachträglich korrigieren

        Hallo Merkanti,

        was heißt vorläufiger Bescheid, wenn er unter Vorbehalt der Nachprüfung steht, dann kann er geändert werden, solange der Vorbehalt nicht aufgehoben wurde.

        Tschüß

        P.S. Entschuldigung, L.E.Fant hat denn Hinweis ja schon gegeben.

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