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Ausbildung Kinderpflegerin + Besuch BOS als Werbungskosten geltend machen?

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    Ausbildung Kinderpflegerin + Besuch BOS als Werbungskosten geltend machen?

    Liebe Forenmitglieder,

    ich werde für 2013 das erste mal die Steuererklärung mit dem WISO-Programm machen. Nun habe ich ich hierzu einige Fragen:
    Von 2004-2007 habe ich eine Ausbildung zur Versicherungskauffrau gemacht.
    Von 2007-2012 in diesem Bereich gearbeitet

    Von 09/2012 - 08/2013 eine Ausbildung zur staatl. geprüften Kinderpflegerin (hab eine Ausbildungsvergütung von der Stadt erhalten)

    Seit 09/2013 bis voraussichtlich 07/2015 Besuch der Sozialen Berufsoberschule (allgemeine Hochschulreife)

    Wie muss ich die Ausbildung als Kinderpflegerin und den Besuch der BOS für das Jahr 2013 angeben bzw was kann ich alles geltend machen? Ich musste bereits für die Schule einige Bücher kaufen etc.

    Gibt es eine Sonderregelung weil es eine Ausbildung ist?
    Sorry wenn ich so doof nachfrage aber ich hab bis jetzt meine Steuer immer machen lassen

    Vielen Dank für die Hilfe.

    VG, JKG*11

    #2
    AW: Ausbildung Kinderpflegerin + Besuch BOS als Werbungskosten geltend machen?

    Ich gehe davon aus, dass die Ausbildung bis 8/13 normal mit Lohn vergütet wurde. Das war steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit.

    Für den Schulbesuch kann man Fahrkosten, Bücher etc. absetzen. Fraglich ist, ob als Ausbildungs- oder Werbungskosten. Bevor man sich darüber den Kopf zerbricht, sehe ich aber die Grundfrage: Was soll das Ganze?

    Ein Auszubildendengehalt für 8 Monate dürfte spätestens nach Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale und Sozialbeiträge unter dem Grundfreibetrag liegen. Steuersatz also Null, eine evtl. abgeführte Lohnsteuer gibt es zurück. Ausbildungskosten nützen dann nichts mehr, Werbungskosten nur dann, wenn sie das Einkommen ins Negative drehen, damit es einen Verlustvortrag gibt.

    Mein Rat wäre daher, erstmal einfach die Lohnsteuerbescheinigung in Wiso eingeben, schauen was rauskommt, und wenn da schon rauskommt, dass es alles zurück gibt, Pause machen. Dann überlegen, kann ich Werbungskosten in Ansatz bringen, die höher als der gesamt Bruttolohn sind, dann weitermachen.

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