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Wer versteuert Kindergeld bei geschiedenen Eltern?

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    Wer versteuert Kindergeld bei geschiedenen Eltern?

    Hallo,
    ich habe folgende Situation: Ich bin geschieden und habe 2 Kinder
    Die Kinder sind bei mir gemeldet
    Ich beziehe das volle Kindergeld vom Staat
    Mein Ex Mann betreut die Kinder zu ca 40% und leistet daher KEINEN Unterhalt für die Kinder
    Jeder hat 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
    Da wir beide gut verdienen gehe ich davon aus dass der Kinderfreibetrag bei uns voll greift.
    Aber wer versteuert denn jetzt den Kindergeldbetrag?
    Ich alleine weil ich das Geld ausbezahlt bekomme?
    Oder automatisch beide?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Wer versteuert Kindergeld bei geschiedenen Eltern?

    Hallo,

    wie schon erwähnt. Das Kindergeld wird nicht versteuert. Das ausbezahlte KG wird auf die Steuer aufgeschlagen wenn der Kinderfreibetrag greift.
    Wer das Kindergeld bekommt ist vollkommen egal.
    Es zählt nur wer Anspruch darauf hat. Das ist in deinem Fall der hälftige Anspruch.
    Also 1 Kind bei dir. Ein Kind bei deinem Exmann.
    Du bekommst den Kinderfreibetrag für ein Kind.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wer versteuert Kindergeld bei geschiedenen Eltern?

      Hallo Figul,
      ok, danke...
      mein anliegen ist dennoch nicht vollständig beantwortet.
      und zwar geht's um folgendes.
      mein ex will jetzt die hälfte des kindergeldes weil er sich finanziell benachteiligt fühlt. aber ist die hälfte dann die 180 euro oder ist das weniger weil es ja auf die steuer angerechnet wird?

      Kommentar


        #4
        AW: Wer versteuert Kindergeld bei geschiedenen Eltern?

        Hallo,
        das ist ja euere Privatangelegenheit.
        Deinem Mann steht das hälftige KG zu. Also KG für 1 Kind.
        Das kommt steuerlich auch so bei ihm zur Anwendung.
        Wer es tatsächlich bekommt ist steuerlich nicht von Belang.
        Den Anspruch hat dein Mann. Aber das ganze hat nichts mit der Steuererklärung zu tun.
        Außerdem bekommt dein Mann doch auch, wie du erwähnt hast, den vollen Kinderfreibetrag für das andere Kind.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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