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Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

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    Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

    Hallo,

    ich sitze zum ersten Mal an meiner Lohnsteuererklärung.

    Zur Zeit bearbeite ich die von 2012.

    Ich mache neben meiner Tätigkeit ein Fernstudium bei der Euro-FH.

    Die erste Abbuchung erfolgte zum 1. Dezember 2012.

    Ich werde allerdings durch einen Fonds gefördert und habe dort eine Bescheinigung
    erhalten "Bescheinigung über Pauschalsteuerabführung". Höhe jährlich 700 Euro.

    Verteilt sollen die 700 Euro, mit Absprache der Euro-FH, immer zu den Monatsbeiträgen abgezogen werden, so dass ich im Dezember eine Abbuchung von ca. 157 Euro hatte. (folgende Monate immer gleich, da die Förderung auch 2013, 14 usw besteht).

    Ich hoffe, dass ich das in etwa verständlich ausgedrückt habe.

    Ich habe nun folgendes Problem, dass ich nicht genau weiß, wenn ich die Abbuchung 157 Euro fürs Fernstudium (Dezember 2012) unter Werbekosten packe,
    was ich mit der Bescheinigung über Pauschalsteuerabführung (700 Euro) mache,
    wo ich diese angebe.

    In der Bescheinigung steht noch drin, dass ich diese Förderung gemäß §37b EstG pauschal versteuert habe.


    Und welche Unterlagen muss ich dem zufügen?
    - Die Bescheinigung über Pauschalsteuerabführung (Förderung)
    - Vertrag mit der Euro-FH über Laufzeit und mtl. Rate

    Hab ich da etwas vergessen?

    Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe.

    Ein frohes neues Jahr, an alle noch.

    Gruß Lubi

    #2
    AW: Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

    Hallo,

    die Studiengebühren sind Werbungskosten. Den Vertrag können Sie der Erklärung beifügen.
    Die Pauschalsteuer gemäß § 37b EstG ist mir nur im Zusammenhang mit Lohnsteuerpauschalierung bekannt. Nutzen Sie vielleicht die Sprechstunde Ihres zuständigen FA.

    Tschüss

    adamk.

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      #3
      AW: Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

      und nutzen Sie bitte ein treffenderes Unterforum.
      Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ein Unterforum für Arbeitgeber!!!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        und nutzen Sie bitte ein treffenderes Unterforum.
        Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ein Unterforum für Arbeitgeber!!!
        Danke für den Hinweis.

        Selber kann ich den Beitrag nicht verschieben, daher muss dieses wohl seitens eines Admins erledigt werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Förderung eines Fernstudiums.

          Zitat von adamk. Beitrag anzeigen
          Hallo,

          die Studiengebühren sind Werbungskosten. Den Vertrag können Sie der Erklärung beifügen.
          Die Pauschalsteuer gemäß § 37b EstG ist mir nur im Zusammenhang mit Lohnsteuerpauschalierung bekannt. Nutzen Sie vielleicht die Sprechstunde Ihres zuständigen FA.

          Tschüss

          adamk.

          Herzlichen Dank, dann werd ich mich im Urlaub drum kümmern, sofern nicht vorher jemand weiss, wie ich die Förderung mitangebe.

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