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Steuerklärung 2013

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    Steuerklärung 2013

    Thema kann geschlossen werden
    Zuletzt geändert von ; 07.01.2014, 16:40.

    #2
    AW: Steuerklärung 2013

    Hallo JVB,

    ich empfehle dir Kontakt zu deinem zuständigen Finanzamt aufzunehmen, da gibt es meist einen Ansprechpartner für Existenzgründer, der kann dir ein paar Infos geben, natürlich darf er auch keine Steuerberatung machen so wie das hier auch nicht erlaubt ist.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerklärung 2013

      Ich war beim Finanzamt aber die geben einem keine wirklichen INformationen. und einfach Tschüss drunter zu schreiben finde ich ein bissel unfreundlich.

      Wollte nur ein paar Tipps bekommen, dachte dafür wäre das Forum da. sorry

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        #4
        AW: Steuerklärung 2013

        Hallo JVB,

        Tschüß ist einfach meine Grußformel am Schluss eines Beitrages, das sollte keine Unfreundlichkeit ausdrücken, wie du es offensichtlich aufgefasst hast.

        Tschüß

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          #5
          AW: Steuerklärung 2013

          OK... wie gut das wir drüber geschrieben haben :-)

          Wo kann ich mir denn nun ein paar Informationen her holen. Ich bin Kleinunternehmer und habe noch nicht das dicke Geld für einen Steuerberater und beim Finanzamt sagten dir mir das sie mir nicht helfen weil dafür ist ein Steuerberater da.

          ICh will doch nur wissen wie und wo ich was abschreibe damit alles richtig läuft. Das wwww ist so gross und ich bin doch nicht die erste die das macht :-(((

          Für ein paar Ratschläge wäre ich echt Dankbar

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            #6
            AW: Steuerklärung 2013

            steuerberatung ist wirklich den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Nur soviel:

            "Ich lebe dieses Hobby schon seit vielen Jahren"

            Sofern du selbst das schon als Hobby bezeichnest, wird das FA das als sog. Liebhaberei ablehnen. Zumindest dann, wenn Verluste produziert werden.

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              #7
              AW: Steuerklärung 2013

              Ich habe mein Hobby zum Beruf gemacht, ist das so verkehrt?

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                #8
                AW: Steuerklärung 2013

                Hallo,

                vielleicht weiß Deine zuständige IHK Rat, wenn Dein Finanzamt schon so unfreundlich ist. Es gibt Existenzgründerseminare bei Finanzämtern/IHK und wohl auch bei Arbeitsagenturen und Broschüren zum Download.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Steuerklärung 2013

                  danke dir, endlich mal einer der einfach nur lieb antwortet.
                  Da habe ich auch schon dran gedacht und rufe da morgen früh mal an.

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                    #10
                    AW: Steuerklärung 2013

                    Nur mal zum Hintergrund, das ist das ElsterForum. Elster-Anwender helfen anderen Elster-Anwendern.

                    Und im Unterforum Allgemein und Projekt des ElsterForums geht es allgemeine und projektbezogenen Themen zu Elster.

                    Nun sieht die Praxis meist ander aus, A will wissen, wie er seinen Firmenwagen zu erklären hat, B will wissen, welche Werbungskostenpauschalen für beruflich bedingte Umzüge gelten, die werden auch i.A. klaglos beantwortet, aber die hiesigen Anwender dürften zur großen Mehrheit keine selbständigen Einkünfte haben (PV-Betreiber außen vor gelassen, schon deren Fragen sind nach allgemeiner Erfahrung hier eher schlecht aufgehoben), wer soll da noch Existenzgründerfragen beantworten?

                    PS: Es ist natürlich nicht verboten, sein Hobby zum Beruf zu machen. Aber es kann dann notwendig werden, nachzuweisen, dass die Kosten sich nicht aufs Hoby beziehen, sondern eine ersthafte Gewinnerzielungsabsicht besteht, die diese Ausgaben erfordert hat.

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