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Fristen für ESt-Erklärung

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    Fristen für ESt-Erklärung

    Liebe Forum-Mitglieder,

    ich habe eine kurze Frage zu Abgabefristen. Ich gehe davon aus, dass ich als Arbeitnehmerin, die die Lohnsteuer zahlt, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet bin. Meine Steuererklärung habe ich das letzte Mal für das Jahr 2010 pünktlich abgegeben und bis dahin immer nur etwas vom Fiskus zurückbekommen, nie nachbezahlt. Für die Jahre 2011 und 2012 habe ich die Erklärung noch nicht eingereicht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, kann ich dies noch tun? Ich gehe davon aus, dass sich das Finanzamt nicht gemeldet hat, weil ich bisher nie in seiner Schuld stand. Ich gehe aber davon aus, dass das Amt mir Geld schuldet und frage mich nun, ob ich es ohne Weiteres noch einfordern kann, indem ich die Steuererklärungen für beide Jahre wie üblich über ELSTER einreiche.

    Vielen Dank für alle Hinweise!
    agrifiba

    #2
    AW: Fristen für ESt-Erklärung

    Ein AN ist nicht zur Abgabe verpflichtet, solange keine der Ausnahmen in §46 EStG vorliegt. Die Frist für die Antragsveranlagung ist 4 Jahre, für die Erklärung 2011 also bis 31.12.2015.

    Das Thema dieses Unterforums ist übrigens die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch Arbeitgeber.

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      #3
      AW: Fristen für ESt-Erklärung

      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort neysee, auch für den Hinweis zum Unterforum. Da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen. Bitte um Entschuldigung.

      Kommentar

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