Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Hilfe bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Hilfe bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    Hallo zusammen,

    in Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung sind 288 EUR steuerfreie Verpflegungszuschüsse angegeben. Die Zuschüsse stammen aus Verpflegungspauschalen 6, 12, 24 EUR durch Dienstreisen.

    Muss ich in den Werbungskosten unter Auswärtstätigkeit nun jede einzelne Dienstreise inkl. der jeweiligen Pauschale angeben oder kann ich das einfach zusammenfassen und die 288 EUR im Gesamten angeben?

    Oder kann ich die Pauschalbeträge in den Werbungskosten überhaupt nicht ansetzen und muss die 288 EUR zum Arbeitslohn zurechnen?

    Besten Dank!
    Martin

    #2
    AW: Hilfe bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    Am Arbeitslohn selbst dürfen Sie nichts veränern, damit keine Mißverständnisse entstehen. Sie können die Aufwendungen auf jeden Fall im Rahmen der Werbungskosten geltend machen. Dort haben Sie auf der Anlage N Seite 2 (2012) in den Spalten der Zeile 49 auch die Möglichkeit, die Angaben zusammengefasst in Kurzform einzutragen. Dort geben Sie dann auch in den Zeilen 50 ff. den steuerfreien Arbeitgeberanteil an.

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei steuerfreie Verpflegungszuschüsse

      Vielen Dank!

      Kommentar

      Lädt...
      X