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freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

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    freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich meine Frage in dem richtigen Forenbereich stelle und das es überhaupt korrekt ist hier diese Frage zu stellen:

    Meine Mutter (Rentnerin und alleinstehend 74 Jahre alt) erhält nur eine sehr geringe Rente (ca. 537€). Weitere Einkünfte gibt es nicht. Eine Steuererklärung für sie muss bisher nicht erstellt werden.

    Aus diesem Grund unterstützen ihre 4 Kinder sie freiwillig finanziell mit unterschiedlichen Beträgen, damit sie einen akzeptablen Lebensstil inkl. Mietwohnung führen kann.
    Diese Unterstützung findet auf freiwilliger Basis statt und beläuft sich bei mir z.B. für 2013 auf 4800€.
    Gesamt erhält sie ca. 800€ monatlich als Unterstützung durch die Kinder.
    So belief sich die Unterstützung inklusive Rentenzahlung in 2013 auf ca. 16.800€.

    Hier nun meine Fragen:

    1. Ist meine freiwillige Unterstützung von 4.800€ von mir steuerlich absetzbar und wo wäre das einzutragen?
    2. Wenn steuerlich absetzbar ja: werden hier ggf. Nachteile für meine Mutter entstehen?
    3. Würden hier die Überweisungsbelege per Kontoauszug bzw. Bankprogramm als Belge ausreichen?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Antwort!
    Schönen Gruß
    Georg

    #2
    AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

    1. grds. ja, einzutragen in Anlage Unterhalt. Höchstbetrag von rd. 8.100 Euro muss auf die Unterhaltenden aufgeteilt werden. Eigene Einkünfte und Bezüge der Mutter, ggf. auch Vermögen sind anzurechnen.

    2. steuerlich nein. Wohngeld?

    3. ja.

    Kommentar


      #3
      AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

      Hallo Kloebi,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Zu 1.
      grds. ja, einzutragen in Anlage Unterhalt. Höchstbetrag von rd. 8.100 Euro muss auf die Unterhaltenden aufgeteilt werden. Eigene Einkünfte und Bezüge der Mutter, ggf. auch Vermögen sind anzurechnen. :

      Was bedeutet genau : Eigene Einkünfte und Bezüge der Mutter, ggf. auch Vermögen sind anzurechnen. Worauf anzurechnen? Auf den Höchstbetrag von rund 8.100€?
      Eigene Einkünfte: nur die Rente von aktuell 536,67€ (=6.440,04€ pro Jahr)
      Eigenes Vermögen: ca. 5.000€
      Beides zusammen überschreitet ja den Höchstbetrag von rund 8.100€. Kann ich es somit vergessen?

      Wenn ich es falsch verstanden habe und doch was geht: müsste ich die Rentenhöhe und das Vermögen meiner Mutter bei meinem Finanzamt nachweisen?


      Zu
      2. steuerlich nein. Wohngeld? :

      Meine Mutter bekommt kein Wohngeld (nicht beantragt).

      Danke Vorab!
      Schönen Gruß
      Georg

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        #4
        AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

        Das Vermögen bleibt bei unter 15.000 außer Betrachtung. Rentenhöhe wäre schon nachzuweisen. Es gibt da auch Freibeträge, grds. werden EK aber auf HB bzw. Unterhaltszahlungen angerechnet. Ein bisschen was geht also, verteilt sich aber auf 4 Kinder.

        Kommentar


          #5
          AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

          Hallo,

          so wie ich das nun verstanden habe (und auch noch mal nachgelesen habe), sind nun erst mal die Einkünfte und Bezüge der zu unterstützenden Person von Belang, wenn das Vermögen der zu unterstützenden Person, die direkt unterhaltsberechtigt ist (Eltern, Kinder, Großeltern), unter 15.500€ liegt. Bei meiner Mutter wären das nur die Rentenleistungen.

          Einkünfte:
          Steuerpflichtiger Teil der Rente (12 x 536,67 Rente x 50%): 3.220€
          ./. Werbungskostenpauschbetrag 102€
          = 3.118€ Einkünfte

          Bezüge:
          Steuerfreier Teil der Rente (12 x 536,67 Rente x 50%) = 3.220€
          ./. Kostenpauschale für Bezüge 180€
          = 3.040€ Bezüge

          Summe der Einkünfte und Bezüge = 6.158€

          Abzugsfähiger Höchstbetrag : 8.004€
          ./. Kürzungsbetrag (6.158€ - 624€ Freibetrag) = 5.534 €
          = Abzugsfähiger Betrag: 2.470€

          Wenn ich das also alles richtig verstanden habe, dann könnten gesamt 2.470€ an Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
          Dies aber in meinem Fall : aufgeteilt auf 4 Kinder, die unterstützen - je nach Anteil der Unterhaltsleistung.

          Nun das große ABER !

          So wie ich das verstehe geht da dann doch nichts, weil diese Art der Unterhaltsleistungen und somit die Anlage Unterhalt zu den außergewöhnlichen Belastungen gehört.
          Hier gelten dann vermutlich die entsprechenden Beträge, bzw. Prozentangaben der zumutbaren Eigenbelastung (je nach Höhe der eigenen Einkünfte).

          ....und damit hätte sich die Angelegenheit dann bei mir als zwecklos erledigt !

          Schade !
          Schönen Gruß
          Georg

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            #6
            AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

            super vorgerechnet!

            Bei Unterhalt gibt es keine zumutbare Belastung, auch wenn es außergwöhnliche Belastungen sind, § 33a EStG nicht § 33.

            8.004 für 2012, 8.130 für 2013, 8.354 für 2014...

            Kommentar


              #7
              AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

              Hallo Kloebi,

              super, was Du alles weißt!!!

              Dann besteht ja doch noch Hoffnung für mich :-) !

              Entspricht der abzugsfähige Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen dem Grundfreibetrag?
              Ich kann nirgendwo etwas über den anzusetzenden Höchstbetrag für 2012, 2013 oder 2014 lesen.

              Überall steht nur etwas von 8.004 €, die seit 2010 gelten, aber nichts davon, dass andere Beträge für 2012, 2013 oder 2014 gelten!


              Auf jeden Fall schon mal Danke für all diese Informationen !
              Zuletzt geändert von georg99; 09.01.2014, 16:35.
              Schönen Gruß
              Georg

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                #8
                AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                Die Idee ist schon, den Betrag in § 33a EStG am Grundfreibetrag zu orientieren, wurde aber nicht konsequent umgesetzt.

                Die höheren Beträge für 2013 und 2014 wurden erst durch ein im Schnellverfahren durchgehauenes Gesetz vom 18.12.13 (AIFM-Steueranpassungsgesetz) ganz versteckt geändert, das Gesetz steht erst am 23.12. im Bundesgesetzblatt. Somit ist klar, dass das quasi noch nirgends im Internet zu finden ist.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                  Ich möchte hier noch mal zur Sicherheit nachfragen:

                  Die freiwilligen Unterstützungsleistungen der Kinder sind doch nicht zu den Einnahmen zu zählen, die dann dafür sorgen, dass der Rentner eine Steuererklärung machen muss, oder?

                  Vielen Dank vorab !
                  Schönen Gruß
                  Georg

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                    #10
                    AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    ... Somit ist klar, dass das quasi noch nirgends im Internet zu finden ist.
                    Update: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2014-01-08-Was-aendert-sich-im-Steuerrecht-im-Jahr-2014.html
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                      Zitat von georg99 Beitrag anzeigen
                      Ich möchte hier noch mal zur Sicherheit nachfragen:

                      Die freiwilligen Unterstützungsleistungen der Kinder sind doch nicht zu den Einnahmen zu zählen, die dann dafür sorgen, dass der Rentner eine Steuererklärung machen muss, oder?

                      Vielen Dank vorab !
                      Nein, sind keine Einnahmen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                        Hallo zusammen,

                        habe ähnliches Problem. Meine Mutter erhält neben Ihrer Rente auch noch Grundsicherung. Wird diese bei der Berechnung berücksichtigt?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: freiwillige Unterstützung der Mutter / Absetzbar ?

                          Guten Morgen,
                          was hat Ihre Anfrage mit der Anwendung ELSTER (ob nun Formular oder Online) zu schaffen?
                          Steuerliche Beratung ist in diesem Forum nicht gestattet und wird in Deutschland durch die beratenden Berufe erteilt
                          Grüsse
                          Kontierung

                          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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