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Vermietung einer Eigentumswohnung

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    Vermietung einer Eigentumswohnung

    Hallo Leute!
    Ich bin im Besitz einer Eigentumswohnung, welche ich natürlich in meiner Steuererklärung angeben muß. Nur habe ich da ein Problem beim Ausfüllen des Formulars. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt mit mehreren Wohnungen, kümmert sich ein Hausverwalter um das gesamte Objekt. Nach Ablauf eines Jahres bekommen dann sämtliche Eigentümer eine Abrechnung, in der unterm Strich der "Gewinn" jedes Eigentümers drinsteht. Reicht diese Zahl als Angabe bei dem "Einkommen"? Da ich mit der Verwaltung nichts zu tun habe, weiß ich somit auch nicht, was meine Wohnung an Nebenkosten (Umlagen) hat, da der Verwalter das nur gesamt berechnet.
    Danke für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

    Ja, wenn da tatsächlich die Mieteinnahmen enthalten sind, dann reicht das natürlich so. Aber eine genaue Aufstellung brauchst Du ja trotzdem. Zum einen, um die Angaben des Hausverwalterst transparent zu halten, und zum zweiten, weil ja z. B. das was Deinem Anteil an der Instandhaltungsrücklage zugeführt wurde nicht zu den Werbungskosten gehört.

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      #3
      AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

      ja, eine allgemeine Abrechnung liegt schon vor. Aber mit Instandhaltungsrücklage steht da nicht drauf. Dafür habe ich hier noch ein Schreiben bzw. Rechnung für eine Sonderumlage.

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        #4
        AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

        Hausverwaltungskosten müssten für jede Wohnung einzeln aufgeführt werden .Also: Hausverwalter kostet soviel ,geteilt durch Anzahl der Wohnungen bzw auch umgerechnet auf qm.

        Aber warum ich dies angeklickt habe ist etwas anderes:
        Wollte die Ust für 2014 angeben sehe dass dies nicht für das ganze Jahr geht,1/4jährl oder per Monat.
        Und wie kann ich die Fragen direkt eingeben ,ohne den Umweg über andere Frage?

        Danke und entschuldigung liebe Unbekannte/n

        Ursula

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          #5
          AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

          Oben links ist ein button mit "Thema erstellen" oder so ähnlich. Da kannst du dann deine Frag reinstellen.

          Und die Umsatzsteuer-Voranmeldung (anders geht ja für 2014 noch nicht), ist immer nur monatlich oder quartalsweise. Also jährlich geht sowieso nicht.

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            #6
            AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

            Die Umsatzsteuer 2014 wirst Du erst nächstes Jahr machen können. Die Einkommensteuer 2013 soll wenn ich mich recht entsinne schon nächste Woche möglich sein. Wie lange es mit der Umsatstzer 2013 noch dauert weiß ich aber nicht. Vielleicht gibts aber dazu schon Informationen auf den Elster-Seiten.

            EDIT: Letztes Jahr stand offensichtlich die Umsatzsteuererklärung von Anfang an zur Verfügung.

            https://www.elster.de/rss_nw.php
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 11.01.2014, 17:20.

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              #7
              AW: Vermietung einer Eigentumswohnung

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ja, wenn da tatsächlich die Mieteinnahmen enthalten sind, dann reicht das natürlich so. Aber eine genaue Aufstellung brauchst Du ja trotzdem. Zum einen, um die Angaben des Hausverwalterst transparent zu halten, und zum zweiten, weil ja z. B. das was Deinem Anteil an der Instandhaltungsrücklage zugeführt wurde nicht zu den Werbungskosten gehört.
              Na ja, die eine oder andere Position wie vor allem die Abschreibung oder eventuelle Schuldzinsen wird die Hausverwaltung in den Zahlen kaum drinnen haben können, die musst Du leider selbst ermitteln.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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