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Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

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    Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

    Hallo
    Nun habe ich im Jahr 2011 meine Ausbildung im September abgeschlossen, ab Oktober gearbeitet. Unter Punkt 47 des Hauptvordrucks kann ich ja nun meine Aufwendungen für die Berufsausbildung eintragen. Nun hat mich die Ausbildung theoretisch 400 Euro pro Monat gekostet, das konnte ich mir zu der Zeit jedoch nicht leisten und habe mit der Schule einen Vertrag über Ratenzahlung vereinbart, dann jeweils 200 Euro pro Monat.

    Frage: Trage ich nun die normalen Ausbildungskosten (also dann ja 12 x 390 Euro fürs Jahr 2011 ?!) oder meine tatsächlichen Kosten (also 12 x 220 Euro, kann ich in diesem Fall, da die Zahlungen noch bis September 2014 weiter laufen in den Einkommensteuererklärungen von 2012 - 2014 die monatlichen Ausbildungskosten weiter aufführen??? ) ein?

    Hoffe das ist halbwegs verständlich formuliert

    Wahrscheinlich schwirrt eine ähnliche Frage hier bereits durch die ewigen Forenjagdgründe, dann habe ich sie aber mit der Suchfunktion nicht finden können, in dem Fall - sorry fürs dopppelt Fragen!

    #2
    AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

    Es gilt allein das Jahr der tatsächlichen Zahlung.

    Unabhängig davon begreife ich die Zahlen nicht. Was stimmt denn nun: 400 €, 200 €, 220 €, 390 € oder oder oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

      war wohl doch schon etwas spät...

      also entweder gebe ich fürs Jahr 2011 9x (Januar - September 2011) 390 Euro an, das hätte mich die Ausbildung in diesem Zeitraum gekostet, hätte die SChule mir nicht die Ratenzahlung (Halbierung der Schulkosten, deshalb statt 3 Jahre während der Ausbildung dann über einen Zeitraum von 6 Jahren) angeboten.
      Oder gebe ich nun, so wie ich es tatsächlich gezahlt habe 12x (Januar - Dezember 2011) 220 Euro an ?

      Und wenn ich die Ratenzahlung angebe, kann ich diese dann auch in den Jahren 2012 - 2014 geltend machen ?

      Kommentar


        #4
        AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

        Wie Picard schon sagte:

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Es gilt allein das Jahr der tatsächlichen Zahlung

        Kommentar


          #5
          AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

          okay, danke, und tatsächliche Zahlung betitelt dann den Zeitraum, in dem ich, unabhängig von der vereinbarten Ratenzahlung, die Schulgebühren komplett hätte bezahlen müssen?

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            #6
            AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

            Beispiel:

            Leistung in Anspruch genommen 2011
            Zahlung fällig 2012
            Tatsächlich aber bezahlt 2013

            gehört in die Steuererklärung 2013

            Kommentar


              #7
              AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

              vielen dank :=)

              Kommentar


                #8
                AW: Aufwendungen für eigene Berufsausbildung

                Hallo,

                tatsächliche Zahlung bedeutet die tätsächliche Zahlung, die du geleistet hast in einem gewissen Jahr und nicht vereinbart und sollte und müsste.
                Ganz einfach. Was hast du bezahlt 2011 kommt in 2011.
                Bezahlt 2012 kommt in 2012 u.s.w.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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