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Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

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    Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zur Auswärtstätigkeit.

    Zunächst meiner Situation:

    Ich habe keine regelmäßige Arbeitsstätte.
    In 2013 wurde ich an 3 unterschiedlichen Einsatzorten eingesetzt.
    2 Wochen am Stück im Ort A.
    28 Wochen am Stück im Ort B.
    22 Wochen am Stück im Ort C.
    Ich reise mit eigenem PKW und bekomme nur eine monatl. Brutto-Aufwandspauschale für Verpflegung und Benzin.
    Ich habe keine Tankkarte vom Arbeitgeber.
    Ich bekomme im Rahmen einer Reisekostenabrechnung lediglich die Parkgebühren und Hotelkosten erstattet.
    Bei den Einsätzen an den Orten A & C bin ich täglich nach Hause gefahren.
    Beim Einsatz am Ort B wohnte ich im Hotel und fuhr zwei mal pro Woche nach Hause.

    Die Fragen:

    - Kann ich die Fahrten zu den Einsatzorten unter Auswärtstätigkeit angeben?
    - Wenn ja, nur den Hinweg oder auch den Rückweg?
    - Brauche ich einen Nachweis über den Einsatz an den Orten oder über die gefahrenen KM?
    - Brauch ich ein Fahrtenbuch?
    - Kann ich auch Verpflegungspauschalen angeben?

    Grüße und Danke!

    #2
    AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    >>>- Kann ich die Fahrten zu den Einsatzorten unter Auswärtstätigkeit angeben?

    Ja


    >>>- Wenn ja, nur den Hinweg oder auch den Rückweg?

    Hin- und Rückweg


    >>>- Brauche ich einen Nachweis über den Einsatz an den Orten oder über die gefahrenen KM?

    Du solltest glaubhaft machen, dass du wirklich dort warst (in der Regel sollte aber die Lohnabrechnung ausreichen - steht da nichts über den Einsatzort?).


    >>>- Brauch ich ein Fahrtenbuch?

    Nicht zwingend (aber wenn das Finanzamt für die Zukunft dazu auffordert).
    Belege darüber, dass du wirklich mit dem eigenen PKW gefahren bist sind aber oft hilfreich (Rechnungen wie TÜV oder Werkstatt, woraus der Tachostand hervorgeht, und/oder Tankquittungen, am besten aus dem Einsatzort oder dem Weg dorthin)


    >>>- Kann ich auch Verpflegungspauschalen angeben?

    Ja.

    Aus Wikipedia kopiert:
    24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
    12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
    06 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 08 Stunden

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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