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Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

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    Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

    Ich benötige einmal Ihre Hilfe bei der Einkommenssteuererklärung 2013

    Die letzten Steuererklärungen waren im Großen und Ganzen recht einfach, nun hat sich aber durch eine Heirat am 28.06.2013 einiges verändert.
    Ich habe Ende August die Steuerklasse ändern lassen (von 1 auf 3/5) und somit wurde auch der Kinderfreibetrag von 0,5 auf 1 geändert. Meine Ehefrau arbeitet als Minijobberin, zahlt also keine Steuern und hat bisher auch noch nie eine Steuererklärung gemacht.
    Ich frage mich nun ob ich meine Ehefrau in der Steuererklärung 2013 angeben muss und wenn ja wie.Es gibt ja z.b. die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, nur weiss ich nicht genau ob das bei unserer Konstellation sinnvoll ist.Des weiteren bin ich ratlos was ich in der Anlage Kind (Nr.6) bei dem erhaltenen Kindergeld angeben muss. Ist der Zeitpunkt der Eheschließung entscheident oder der Zeitpunkt des geänderten Kinderfreibetrags.Wird vielleicht auch das gesamte Kindergeld angegeben, sobald die Ehefrau in der Erklärung mit aufgeführt wird.

    Vielleicht ist ja jemand so nett und hilft mir ein wenig.

    Vielen Dank im voraus.

    #2
    AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

    Ihr habt die Wahl zwischen Einzelveranlagung und getrennter Veranlagung. Auch in letzterem Fall müsste Deine Frau eine Steuererklärung abgeben.



    Zitat von Tomtom82 Beitrag anzeigen
    Des weiteren bin ich ratlos was ich in der Anlage Kind (Nr.6) bei dem erhaltenen Kindergeld angeben muss
    Meinst Du Nr. 15 (Zeile 6)? Da wird n i c h t nach dem erhaltenen Kindergeld gefragt. Jeder von Euch (wenn es Euer gemeinsames Kind sein sollte) hat Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag.

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      #3
      AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

      Die Frage ist ja, was am sinnvollsten ist, das es hier beide Möglichkeiten gibt ist mir bekannt.

      Anlage Kinde Seite 1 :Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen im Jahr 2013 >habe mich also verkehrt Ausgedrückt, vielen dank.

      Dieser Anspruch hat sich ja durch den veränderten Kinderfreibetrag geändert.
      Wenn meine Frau in der Steuererklärung nicht auftauscht sollte es so sein, das von Januar bis August 92€ und von September bis Dezember184€ berechnet werden.Also 1472€.Sehe ich das richtig?

      Auch bei einem Minijob besteht hier dann die Verpflichtung eine Einkommenssteuererklärung durchzuführen?
      Aufgrund der möglichen Angabe Einzelveranlagung oder generell?

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        #4
        AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

        Hallo,

        >>>Die Frage ist ja, was am sinnvollsten ist, ...

        In deinem/eurem Fall ziemlich sicher die Zusammenveranlagung. Alleine müsstest du nämlich die Vorteile der Steuerklasse 3 zurückzahlen, bei deiner Frau würde sich hingegen nichts ändern (Null bleibt Null).
        Die meisten Fälle in denen die Einzelveranlagung besser ist, bewegen sich im Zusammenhang mit Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Insolvenz- oder Mutterschaftsgeld - keine vollständige Aufzählung). Falls es solche gab, müsste man es sich genauer anschauen.


        >>>Des weiteren bin ich ratlos was ich in der Anlage Kind (Nr.6) bei dem erhaltenen Kindergeld angeben muss. Ist der Zeitpunkt der Eheschließung entscheident oder der Zeitpunkt des geänderten Kinderfreibetrags.

        Sowohl Kinderfreibetrag als auch Kindergeld haben nichts mit der Eheschließung zu tun. Du trägst das Kindergeld in der Höhe ein, wie ihr es bekommen habt (in der Regel entspricht das nämlich dem Anspruch).
        Der Kinderfreibetrag hat sich auch nur optisch geändert (bei Klasse 3 gibt es keine 'halben' Kinder mehr). Außerdem kannst du den Kinderfreibetrag nirgendwo eintragen, der wird vom Finanzamt - und auch Elster - ganz automatisch berücksichtigt (wenn er nicht in der Berechnung auftaucht, war er ungünstiger).


        >>>Wird vielleicht auch das gesamte Kindergeld angegeben, sobald die Ehefrau in der Erklärung mit aufgeführt wird.

        Natürlich.


        @L. E. Fant:
        >>>Ihr habt die Wahl zwischen Einzelveranlagung und getrennter Veranlagung.

        Nee, das ist ja praktisch das Gleiche. Die Wahl besteht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung*.

        *in Zukunft gibt es das nicht mehr, es heißt dann - wie bei Ledigen - Einzelveranlagung


        >>>Auch in letzterem Fall müsste Deine Frau eine Steuererklärung abgeben.

        Wieso? (wirklich ernst gemeinte Frage, imho liegt dann nämlich keine Erklärungspflicht vor)

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          >>>Auch in letzterem Fall müsste Deine Frau eine Steuererklärung abgeben.

          Wieso? (wirklich ernst gemeinte Frage, imho liegt dann nämlich keine Erklärungspflicht vor)

          Stefan
          Doch. Bis 2012 war das ausdrücklich in § 25 Abs. 3 Satz 3 EStG geregelt. Ab 2013 erfolgt das m.E. über die Hintertür:

          In § 25 Abs. 3 Satz 1 EStG wird eine Erklärungspflicht für jede steuerpflichtige Person geregelt, die in § 56 EStDV NICHT eingeschränkt wird, da Ehegatten mit den Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, bei denen mindestens einer die Einzelveranlagung gewählt hat. Und eine steuerpflichtige Person ist nach § 1 Abs. 1 EStG jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland UNABHÄNGIG davon, ob diese Person irgendwelche Einkünfte hat oder nicht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

            m. E. schon § 26 Abs. 2 S. 1 neuer ab 2013 gültiger Fassung: "Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt."

            Mehrzahl, also beide.

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              #7
              AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              @L. E. Fant:
              >>>Ihr habt die Wahl zwischen Einzelveranlagung und getrennter Veranlagung.

              Nee, das ist ja praktisch das Gleiche. Die Wahl besteht zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung
              Tschuldigung :-S . Von drei Begriffen in meinem Kopf haben sich die zwei falschen nach vorne gedrängt.


              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              imho liegt dann nämlich keine Erklärungspflicht vor
              Da bin ich Picard und Kloebi dankbar. Denn ich selber hab das nur aus meiner Erinnerung im Gedächtnis, ohne jetzt eine Regelung dazu anführen zu können. Ich hatte mir aber auch die Eingabehilfe für 2013 angeguckt, die ich so verstanden habe.

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                #8
                AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

                Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                m. E. schon § 26 Abs. 2 S. 1 neuer ab 2013 gültiger Fassung: "Ehegatten werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten die Einzelveranlagung wählt."

                Mehrzahl, also beide.
                Klugscheißermodus an: Da steht nur die VERANLAGUNGSpflicht, nicht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Natürlich macht das eine ohne das andere wenig Sinn, aber die Veranlagungs- und die Steuererklärungspflicht werden meist separat gesetzlich geregelt.

                Klugscheißermodus aus ;-)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Eheschliessung/ Zusammenveranlagung sinnvoll? / Angabe Kindegeld

                  Für die Verwaltung ist dies im neuen R 25 Abs 1. S. 1 nunmehr verbindlich geregelt: Hat ein Ehegatte die Einzelvlg. gewählt, ist für jeden Ehegatten eine Eiinzelvlg. durchzuführen...

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